Verfahren gegen Betreiber und 22 Gäste eingeleitet – hohe Bußgelder drohen

Beamte der Polizei Köln und Mitarbeitende des Ordnungsdienstes der Stadt Köln haben am heutigen Montagvormittag, 9. November 2020, ein Hotel in der Kölner Innenstadt mit Blick auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW kontrolliert. 22 angetroffene Gäste waren laut Ermittlern zu touristischen Zwecken in der Unterkunft. Gegen sie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Wahrnehmung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken eingeleitet. Sie wurden des Hotels verwiesen. Ferner stellten die Einsatzkräfte auch unzulässige Prostitution vor Ort fest. Dem Hotelbetreiber droht nun ein Bußgeldverfahren wegen der Durchführung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken. Die Ermittlungen dauern an.

Am Montag gegen 9 Uhr riefen Mitarbeitende der Polizei den Ordnungsdienst der Stadt Köln. Die Beamten führten Ermittlungen in einem Innenstadt-Hotel durch. Dabei fiel ihnen auf, dass sich im Hotel sehr viele Gäste aufhielten. Auf die Beamten machten die Gäste den Eindruck, aus touristischen Gründen vor Ort zu sein. Ferner stellten sie fest, dass in mindestens einem Hotelzimmer der Prostitution nachgegangen wurde.

Vier Außendienst-Mitarbeitende des Ordnungsdienstes fuhren zum Hotel und schlossen sich dort zur Kontrolle mit vier Beamten der Polizei Köln zusammen. Die Ermittler des Ordnungsamtes fragten den Betreiber nach der Gewerbeanmeldung, der Gästeliste beziehungsweise den Meldeblättern. Dabei stellten sie fest, dass die Meldeblätter lediglich mit Vor- und Nachname ausgefüllt waren. Auch entsprechende Meldezettel nach den einschlägigen Corona-Regeln, bei denen der Grund der Hotelübernachtung angegeben werden sollte, waren nur sporadisch ausgefüllt. Ein Grund der Übernachtung fehlte in den meisten Fällen.

Ordnungsdienst und Polizei kontrollierten daraufhin jedes Hotelzimmer und die sich darin aufhaltenden Hotelgäste. Dabei wurden die Personalien von jedem Gast aufgenommen, der zu touristischen Zwecken vor Ort war. Die betroffenen Gäste wurden vom Ordnungsdienst zur sofortigen Abreise aufgefordert. Insgesamt trafen die Einsatzkräfte im Hotel 43 Gäste an.

Nach ihren Feststellungen hielten sich dort 22 Gäste zu touristischen Zwecken auf und nahmen zu diesem Zweck das Übernachtungsangebot wahr. Dies stellt einen Verstoß gegen § 15 Absatz 1 CoronaSchVO NRW dar, der laut Bußgeldkatalog zur Verordnung mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro pro Person geahndet werden soll. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die 22 Personen wurden eingeleitet. Wie bereits erwähnt stellte die Polizei Köln auch Prostitution in einem Hotelzimmer fest. Eine Prostituierte wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, um eine Strafanzeige zu fertigen.

Dem Hotelbetreiber droht wegen Verstoßes gegen § 15 Absatz 1 CoronaSchVO NRW ein Bußgeldverfahren. Gemäß Bußgeldkatalog zur Verordnung droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Nach schriftlicher Anhörung des Betreibers entscheidet die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes über einen entsprechenden Bescheid und die Höhe eines möglichen Bußgeldes. Ferner ermittelt das Ordnungsamt gegen den Betreiber wegen des Verstoßes gegen das Meldegesetz NRW.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit