Städtisches Umweltamt erzielt Erfolg gegen illegalen Vogelhandel

Im Sommer 2018 verurteilte das Amtsgericht Köln einen Kölner Vogelhändler zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln angebundenen "Unteren Naturschutzbehörde" hatten ihm und seinem Vater nachgewiesen, dass sie illegal Wildvögel verkauft hatten. Der Vater wurde zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete die Einziehung eines Wertersatzes von 32.000 Euro gegen den Vogelhändler an.  

Beide legten Berufung gegen das Urteil ein. Während der Vater seine Berufung in der Verhandlung vor dem Landgericht am 24. Januar 2020 zurückzog und damit seine Verurteilung rechtskräftig ist, erschien der Sohn nicht zur Verhandlung. Über die vom Sohn eingelegte Berufung wird das Landgericht Köln nun zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Das städtische Umweltamt kann damit einen ersten Erfolg in diesem Verfahren gegen illegalen Vogelhandel erzielen.

2016 beschlagnahmten Biologinnen und Biologen des Umweltamtes rund 450 einheimische Singvögel bei den beiden Vogelhändlern. Rund 100 der beschlagnahmten Vögel waren nicht beringt und konnten am Tag nach der Beschlagnahme frei gelassen werden. Alle anderen Vögel wurden in einer Auffangstation untergebracht und nach und nach freigelassen.  

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vögel. Sie dürfen nur erworben werden, wenn sie legal in Gefangenschaft gezüchtet wurden. Legal gezüchtete Vögel tragen einen Fußring als Kennzeichnung. Dieser Ring wird dem Jungvogel in den ersten Lebenstagen vom Züchter angelegt. Für jede Vogelart ist der Durchmesser des Ringes gesetzlich vorgeschrieben. Er ist so bemessen, dass der Fußring nur dem frisch geschlüpften Jungvogel angelegt werden kann. Ziel dieser geschlossenen Beringung ist, dass ein nachträgliches Anlegen beim ausgewachsenen Vogel nicht möglich ist.      

Vogelschutzverbände wie das Vogelschutz-Komitee e.V. und das Umweltamt haben immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zucht von Vögeln in Gefangenschaft erhoben. Die mit manipulierten Ringen gekennzeichneten und mit falschen Angaben versehenen Tiere werden als angeblich legal gezüchtete Vögel in den Handel gebracht. Die Zahl der in Gefangenschaft gehaltenen europäischen Vogelarten hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.  

Die Aufzucht von Jungvögeln ist sehr zeitintensiv und kostenintensiv. Somit stellt der Verkauf illegal gefangener heimischer Singvögel ein lukratives Geschäft dar, weil die aufwendige Aufzucht der Jungtiere entfällt.

Weitere Informationen zum Artenschutz Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit