Stadt Köln erweitert Serviceangebot
Die Stadt Köln erweitert ihren Service um die Möglichkeit, den Führerscheinpflichtumtausch online zu beantragen. In wenigen Minuten kann der Antrag online gestellt und elektronisch bezahlt werden.
Zur Antragstellung werden ein biometrisches digitales Foto, ein Foto der Unterschrift und Informationen zum aktuellen Führerschein benötigt. Nach Angabe aller erforderlichen Daten kann die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder Giropay bezahlt werden.
Der Führerschein kann, etwa drei bis vier Wochen nach Antragstellung, während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. Zur Identitätsprüfung sowie zur Entwertung des alten Führerscheindokuments ist bei Abholung die persönliche Vorsprache erforderlich.
Selbstverständlich kann der Führerscheinpflichtumtausch auch persönlich in den Kundenzentren der Stadt Köln beantragt werden. Zur Erstellung eines digitalen biometrischen Fotos und zur Aufnahme der Unterschrift stehen vor Ort Self-Service-Terminals zur Verfügung. Die Daten werden digital für die Bearbeitung bei den Mitarbeitenden an den Schaltern zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Führerscheininhaber*innen, die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen diesen – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen – gegen einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der Person mit Fahrerlaubnis | Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein? |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Alle Informationen zur Antragstellung sind hier veröffentlicht.