Stadt Köln erweitert Serviceangebot

Die Stadt Köln erweitert ihren Service um die Möglichkeit, den Führerscheinpflichtumtausch online zu beantragen. In wenigen Minuten kann der Antrag online gestellt und elektronisch bezahlt werden.

Zur Antragstellung werden ein biometrisches digitales Foto, ein Foto der Unterschrift und Informationen zum aktuellen Führerschein benötigt. Nach Angabe aller erforderlichen Daten kann die Gebühr in Höhe von 25,30 Euro per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder Giropay bezahlt werden.

Der Führerschein kann, etwa drei bis vier Wochen nach Antragstellung, während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. Zur Identitätsprüfung sowie zur Entwertung des alten Führerscheindokuments ist bei Abholung die persönliche Vorsprache erforderlich.

Selbstverständlich kann der Führerscheinpflichtumtausch auch persönlich in den Kundenzentren der Stadt Köln beantragt werden. Zur Erstellung eines digitalen biometrischen Fotos und zur Aufnahme der Unterschrift stehen vor Ort Self-Service-Terminals zur Verfügung. Die Daten werden digital für die Bearbeitung bei den Mitarbeitenden an den Schaltern zur Verfügung gestellt.

Hintergrund
Führerscheininhaber*innen, die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen diesen – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen – gegen einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Person mit FahrerlaubnisBis wann muss der Führerschein umgetauscht sein
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

 

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr                                                         Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein?
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle Informationen zur Antragstellung sind hier veröffentlicht.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit