Der Strategieprozess wird künftige Haushalte prägen
Die Bezirksregierung Köln hat jetzt Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Genehmigung des Kölner Doppelhaushaltes 2016/2017 übergeben. Damit endet nunmehr die Zeit der "vorläufigen Haushaltsführung" für die Stadt Köln.
Der Rat hatte noch in seiner letzten Sitzung mit seinem Beschluss zur Haushaltsrechnung 2014 den Weg frei gemacht für die Genehmigung des neuen Etats 2016/2017 durch die Kommunalaufsicht.
Da der Haushaltsentwurf für beide Jahre mit seinem ausgewiesenen Defizit unter der wichtigen Grenze von 5 Prozent der Allgemeinen Rücklage bleibt, behält die Stadt Köln die finanzpolitische Hoheit über ihren Etat. Dieses Ziel hatte Oberbürgermeisterin Henriette Reker bereits bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes im Mai 2016 gesetzt.
Mit diesem Etat können wir zufrieden sein. Wir haben es geschafft, trotz der vielen Herausforderungen in der heutigen Zeit, ohne Steuererhöhungen und ohne große Mehrbelastungen der Bürger auszukommen. Der Blick geht nun nach vorne auf die ambitionierte Entwicklung der Zukunftsstrategie der Stadt. Frühzeitiger und klarer an strategischen Zielen ausgerichtet werden die Etats der nächsten Jahre entwickelt. Mir ist wichtig, dass wir nicht Entwicklungen hinterherlaufen, sondern mit besserer Steuerung die zukünftigen Aufgaben in den Griff bekommen. Hieran arbeite ich mit großer Entschlossenheit
so Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
Stadtkämmerin Gabriele C. Klug:
Kontinuität, Verlässlichkeit und Finanzstabilität heißen die Prioritäten unserer Finanzaufstellung. Der Weg der Konsolidierung mit einer nachhaltigen "Null" als Ziel wird die Haushalte weiterhin prägen."
Die Eckdaten des Etats 2016/2017: Der Gesamtbetrag der Erträge liegt bei 4,02 Milliarden Euro, der Gesamtbetrag der Aufwendungen bei 4,24 Milliarden Euro in 2016. In 2017 betragen die Gesamterträge 4,21 Milliarden Euro und die Gesamtaufwendungen 4,44 Milliarden Euro. Für Investitionen sind im Jahr 2016 592,76 Millionen Euro Auszahlungen geplant; in 2017 Auszahlungen von 429,14 Millionen Euro.
Der ausgewiesene Fehlbetrag von 214,6 Millionen Euro in 2016 und 229,2 Millionen Euro in 2017 bleibt in beiden Jahren deutlich unter der 5-Prozent-Marke und sichert damit die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt Köln.