Aktuell sind 2.295 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Dienstag, 3. November 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 11.647. (Vortag: 11.516) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 209,6. 255 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 63 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden keine weiteren verstorbenen Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet. Bislang sind damit 160 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.295 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.
Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.
Seit dem 2. November gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus gelten in Köln folgende Regelungen:
- In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard / Rheinpromenade rechtsrheinisch und an allen Orten, an denen in ähnlicher Weise mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer müssen im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt – wie üblich – nicht für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
- Besucherinnen und Besucher von Personen im Krankenhaus, in Altenheime und Seniorenheimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholkonsumverbot- und Alkoholverkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr, an Party-Hotspots gilt das Verkaufsverbot freitags bereits ab 20 Uhr (durchgängig bis montags, 6 Uhr).
- Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt eine Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen. An den Versammlungen dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen.
- Symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, haben sich in häusliche Quarantäne zu begeben und dürfen die Wohnung so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen – maximal zehn Personen.
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen.
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar. Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.
Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit. Bis heute haben sich 559 Nutzerinnen und Nutzer der App aufgrund einer "roten Meldung" im Infektionsschutzzentrum des Gesundheitsamtes testen lassen – 18 von ihnen mit positivem Befund.