Aktuell sind 2.594 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Montag, 9. November 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 13.774. (Vortag: 13.452) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 198,7. 271 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 81 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden vier weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet: ein 86-Jähriger, ein 81-Jähriger, ein 92-Jähriger und ein 97-Jähriger, alle vorerkrankt. Bislang sind damit 178 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.594 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert. (Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.
Bislang 463.110 Covid-19-Tests
Vom 25. Februar bis 7. November 2020 wurden von den Kölnerinnen und Kölnern 463.110 Abstriche genommen, davon 2,74 Prozent mit positivem Ergebnis. Seit einigen Wochen steigt der Anteil der Positiv-Testungen deutlich. In den letzten sieben Tagen waren durchschnittlich 8,02 Prozent aller Befunde positiv.
Prozessoptimierung im Index- und Kontaktpersonenmanagement
Am heutigen Montag, 9. November 2020, hat die Stadt Köln ein neues Portal freigeschaltet, in dem positiv Getestete ihre Kontaktpersonen selbständig erfassen können. Bislang übernehmen diese zeitaufwändige Aufgabe Mitarbeitende des Index- und Kontaktpersonenmanagements.
Der Prozess läuft nun wie folgt ab: Ein Test (Abstrich) wird durchgeführt, der Getestete (mit Symptomen) muss sich gemäß Allgemeinverfügung isolieren, bis er vom Labor ein Ergebnis bekommen hat. Bei einem negativen Ergebnis keine Quarantäne. Ist das Ergebnis positiv, erhält auch das Gesundheitsamt den Befund vom Labor und kontaktiert den Indexfall zeitnah. Durch eine Allgemeinverfügung hat die Stadt Köln geregelt, dass der positiv Getestete unter Quarantäne steht, ohne dass das Gesundheitsamt dies per Einzelverfügung anordnen muss. Das Gesundheitsamt kontaktiert den Index zeitnah, um seine Daten zu erfassen und ihm zu erklären, wer relevante Kontaktpersonen sind, die er erfassen soll. Mit Anlage des Indexfalls im Digitalen Kontaktmanagement-System erhält der Index eine SMS und eine Mail, in der ein Link zur Anmeldung beziehungsweise ersten Passwortvergabe am Portal enthalten ist. Unter "Meine Kontakte bearbeiten" erfasst der positiv Getestete seine Kontaktpersonen. Diese Daten werden – nach einer kurzen Überprüfung durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes, ob sie als plausibel eingeschätzt werden – in das Digitale Kontaktmanagement-System übernommen, mit dem Index verknüpft und es wird automatisch errechnet, welche Kontaktpersonen – maßgeblich ist das Datum des letzten Kontakts – unter Quarantäne gestellt werden müssen. Sie erhalten dann eine Quarantäneverfügung.
Neue Quarantäneregelung
Personen, die – zum Beispiel durch Mitteilung eines Labors oder einer ärztlichen Praxis – Kenntnis davon haben, dass sie positiv getestet sind, müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben. Dies regelt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Köln. Damit wird die bestehende Regelung ergänzt, dass sich symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, in häusliche Quarantäne zu begeben haben und die Wohnung (alternativ das Krankenhaus, eine andere Einrichtung oder sonstige Unterkunft) so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen dürfen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Neue Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Am heutigen Montag, 9. November, ist eine neue Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de das Gesundheitsamt informieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise können sie sich auf Covid-19 testen lassen und die Quarantäne bei negativem Befund frühzeitig beenden: www.land.nrw/corona Der Test ist für Einreisende aus Risikogebieten innerhalb von zehn Tagen nach Einreise noch bis zum 1. Dezember 2020 kostenlos.
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Eine Übersicht ist unter www.corona.koeln abrufbar.
Aktuell geltende Regelungen
Über die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.land.nrw/corona) hinaus gilt in Köln:
- In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch ist zwischen 10 und 22 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, des Weiteren ist sie an allen Orten, an denen in ähnlicher Weise mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, zu tragen.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer müssen im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt – wie üblich – nicht für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
- Besucherinnen und Besucher von Personen im Krankenhaus, in Alten- und Seniorenheimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholkonsum- und -verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr, an Party-Hotspots gilt das Verkaufsverbot freitags, samstags und sonntags bereits ab 20 Uhr.
- Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt eine Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen. An den Versammlungen dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen – maximal zehn Personen.
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr. Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.