Aktuell sind 2.786 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert
Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Dienstag, 10. November 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 13.969. (Vortag: 13.774) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 195,9. 310 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 85 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden keine weiteren verstorbenen Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet. Bislang sind damit 178 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 2.786 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.
(Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)
Infektionsfälle in Schulen und Kitas
Aktuell gibt es an 128 Schulen 242 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an 71 Schulen 84 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 30 Kitas 35 infizierte Kinder und 54 infizierte Mitarbeitende in 47 Kitas. Insgesamt 3.428 Kontaktpersonen stehen derzeit unter Quarantäne. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.
Infektionsfälle in Heimen
Aktuell gibt es in 74 Einrichtungen 231 positive Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus gibt es 228 infizierte Mitarbeiter.
Neue Quarantäneregelung
Personen, die – zum Beispiel durch Mitteilung eines Labors oder einer ärztlichen Praxis – Kenntnis davon haben, dass sie positiv getestet sind, müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben. Dies regelt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Köln. Damit wird die bestehende Regelung ergänzt, dass sich symptomatische Personen, die sich auf das Corona-Virus testen lassen, in häusliche Quarantäne zu begeben haben und die Wohnung (alternativ das Krankenhaus, eine andere Einrichtung oder sonstige Unterkunft) so lange nicht verlassen und keinen Besuch empfangen dürfen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Neue Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Am Montag, 9. November, ist eine neue Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de das Gesundheitsamt informieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise können sie sich auf Covid-19 testen lassen und die Quarantäne bei negativem Befund frühzeitig beenden.
Der Test ist für Einreisende aus Risikogebieten innerhalb von zehn Tagen nach Einreise noch bis zum 1. Dezember 2020 kostenlos.
Corona-Testzentren
In Köln gibt es ein breites Angebot, sich auf Covid-19 testen zu lassen.
Aktuell geltende Regelungen
Über die Regelungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.land.nrw/corona) hinaus gilt in Köln:
- In sämtlichen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, in der Altstadt, auf den Kölner Ringen, am Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch ist zwischen 10 und 22 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, des Weiteren ist sie an allen Orten, an denen in ähnlicher Weise mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, zu tragen.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrinnen und Lehrer müssen im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt – wie üblich – nicht für Personen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
- Besucherinnen und Besucher von Personen im Krankenhaus, in Alten- und Seniorenheimen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholkonsum- und -verkaufsverbot von 22 bis 6 Uhr, an Party-Hotspots gilt das Verkaufsverbot freitags, samstags und sonntags bereits ab 20 Uhr.
- Bei Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt eine Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen. An den Versammlungen dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Hausständen treffen – maximal zehn Personen.
Regelmäßig lüften bei weit geöffnetem Fenster
Das Gesundheitsamt rät, Innenräume über weit geöffnete Fenster regelmäßig für mindestens 15 Minuten zu lüften, um potenziell virushaltige Aerosole zu entfernen.
Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr. Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.