Impfung kann Tiere vor einer Erkrankung schützen – keine Gefahr für Menschen

Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei Rindern in Rheinland-Pfalz ist das Sperrgebiet auf Teile Nordrhein-Westfalens ausgeweitet worden. Auch Köln gehört ab sofort zum Sperrgebiet. In Köln und NRW ist die vor allem für Rinder, Schafe und Ziegen gefährliche Erkrankung bislang nicht ausgebrochen - es gibt keinen registrierten Fall. Betroffen von den Sperrmaßnahmen sind in Köln neun Rinderhalter sowie 67 Schaf- und Ziegenhalter sowie die im Zoo gehaltenen Wiederkäuer.

Die Viruskrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) war Ende vergangener Woche in einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg nachgewiesen worden. Daraufhin wurde Rheinland-Pfalz zum Sperrgebiet erklärt.

Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Die Krankheit wird über kleine blutsaugende Mücken von Tier zu Tier übertragen und kann vor allem Schafe, Rinder und Ziegen befallen. Ein typisches Symptom ist eine geschwollene, blau gefärbte Zunge. Mögliche Verdachtsfälle müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden. Eine Impfung kann die Tiere vor der Erkrankung schützen.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.

Im Sperrgebiet gilt die Auflage für alle Tierhalter von nicht geimpften empfänglichen Tieren (alle Wiederkäuerarten), dass diese nicht außerhalb des Sperrgebietes gebracht oder verkauft werden dürfen, außer zur Schlachtung.

Tierhalterinnen und Tierhalter können ihre für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tiere, die im Stadtgebiet Köln gehalten werden, freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Dazu ist mit dem Hoftierarzt Kontakt aufzunehmen.

Tierhalterinnen und Tierhalter können sich bei Fragen an das Veterinäramt der Stadt Köln telefonisch unter 0221 / 221-26211 oder per E-Mail wenden.

E-Mail an das Veterinäramt

Weitere Informationen

Tierseuchenbekämpfung Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit