Im Buschpark in Bocklemünd-Mengenich soll ein neuer Bewegungs-Parcours entstehen. Hierfür hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld Finanzmittel in Höhe von 75.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für einen Mehrgenerationen-Parcours werden Fitnessgeräte aufgestellt, die ein umfassendes Trainingsangebot ermöglichen. Der Parcours soll dem Kraftaufbau, der Steigerung der Sprungkraft, der Mobilisation und Koordination von Sportinteressierte jeden Alters und sportlichen Leistungsvermögens dienen.
Damit der tatsächliche Bedarf der späteren Nutzer*innen bei dieser Geräteauswahl berücksichtigt werden kann, sind alle Bürger*innen eingeladen, mitzuwirken. Über die Vorschläge der Stadt können Interessierte vom 10. bis 23. Januar 2022 ihre Anregungen, Ideen und Wünsche online äußern.
Außerdem werden im Planungsgebiet Flyer verteilt, am künftigen Standort wird ein Briefkasten und im Bürgerschaftshaus Bocklemünd-Mengenich e.V. (Görlinger Zentrum 11 – 15, 50829 Köln) eine Sammelbox aufgestellt, in die Sportinteressierte ihre Wünschen einwerfen können.
Baumpflege im Vorgebirgspark und im Äußeren Grüngürtel
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen lässt ab Montag, 10. Januar, bis voraussichtlich Freitag, 25. Februar 2022, den Baumbestand im Vorgebirgspark in Zollstock sowie im Äußeren Grüngürtel, zwischen Gleueler Straße und dem Parkplatz am Geißbockheim, in Sülz bearbeiten. Die beauftragte Firma schneidet in beiden Grünanlagen jeweils rund 200 Bäume zurück und beseitigt Fehlentwicklungen der Kronen. Zudem müssen jeweils rund 55 Bäume gefällt werden, weil sie abgestorben sind oder abzusterben drohen.
Die Schädigungen, die zu den Fällungen führen, gehen überwiegend auf Sturmschäden, die Rußrinden- und die Buchenkomplexkrankheit zurück. Die Rußrindenkrankheit ist eine Pilzerkrankung, die zum Absterben der Bäume führt. Sie ist auch für den Menschen gefährlich. Die Sporen des Pilzes verteilen sich in der Luft und können nach dem Einatmen Atemwegsprobleme auslösen. Im Äußeren Grüngürtel schreitet zudem die Buchenkomplexkrankheit voran, die sich durch Absterben verschieden großer Rindenpartien vom Kronenbereich ausgehend bemerkbar macht. In der Folge treten unter Umständen Stammfäulen auf, die schließlich zum Abbau des Holzes und zum Stammbruch führen.
Die Stadt kommt mit diesen Arbeiten ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Während der Arbeiten können Zugangswege temporär eingeschränkt werden. Auch kann es durch den Einsatz von Motorsägen und eines Häckslers zu Lärmbelästigungen kommen. Die Stadt Köln bittet hierfür um Verständnis der Bürger*innen.
Baumpflegearbeiten im Lindenthaler Stadtwald
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen lässt ab Montag, 10. Januar 2022, voraussichtlich eine Woche lang den Baumbestand im Lindenthaler Stadtwald vor dem Eingang zum Tierpark bearbeiten. Insgesamt werden 38 Bäume bearbeitet, um die Standsicherheit der Bäume auch in den nächsten Jahren zu gewährleisten. 33 Bäume müssen gefällt werden, da diese abgestorben oder geschwächt sind und somit abzusterben drohen.
Hauptsächlich handelt es sich bei den betroffenen Bäumen um Rotbuchen, die durch die Buchenkomplexkrankheit stark geschädigt sind und erhöhter Pflege bedürfen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Zunehmend ist der Befall durch den Hallimasch-Pilz zu beobachten, der geschwächte Bäume mit der Zeit absterben lässt. Nachpflanzungen sind dort geplant, wo es fachlich sinnvoll ist. In den anderen Fällen ist der Bestand entweder zu dicht oder es ist genügend Naturverjüngung vorhanden. Die natürliche Verjüngung des Bestandes ist mittlerweile so gut vorangeschritten, dass sich nach dieser Maßnahme Teilbereiche dieser Fläche in den nächsten Jahren ohne größere, störende Eingriffe entwickeln können.
Die Stadt kommt mit diesen Arbeiten ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Während der Arbeiten können die Zuwegungen temporär eingeschränkt werden. Einschränkungen für den PKW-Verkehr wird es temporär auf dem Parkplatz Kitschburger Straße/Marcel-Proust Promenade im Stadtwald geben. Auch kann es durch den Einsatz von Motorsägen und eines Häckslers zu Lärmbelästigungen kommen. Die Stadt Köln bittet hierfür um Verständnis
Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab
Auf den fünf Zentral- sowie auf verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. Januar 2010 und 31. März 2010 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald Ost, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro.
Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet diese unter 0221 / 221-28712. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.
Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern läuft ab
Die Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern auf den Friedhöfen Westhoven, Lehmbacher Weg, Rath-Heumar, auf dem Friedhof Steinneuer Hof (Flure: 009R, 009CR) und auf dem Südfriedhof (Flure:52 KR, 72 UR, 74 UR, 84 RA, 104 RA, 105 RA, 106 RA, 107 RA, 107 ARA, 108 RA, 108 ARA, 109 RA, 109 ARA), in denen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1992 bestattet wurde, endet nun nach 30 Jahren Ruhezeit. Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Reihengrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Die Friedhofsverwaltung weist mit einem Schild auf die anstehende Entfernung der Grabsteine und anderer Aufbauten hin. Die Nutzungsberechtigten haben jedoch die Möglichkeit, nach Einholen einer entsprechenden Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung das Grab selbst abzuräumen. Entsprechende Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter 0221 / 221-28712
Nutzungszeit von Urnengrabstätten läuft ab
Die Nutzungszeit an Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den Kölner Friedhöfen Süd, Melaten, West, Nord, Chorweiler, Deutz, Leidenhausen, Mülheim, Kalk, Schönrather Hof, Ost, in denen vom 1. Januar bis 31. März 2002 bestattet wurde, endet nach der Ruhezeit von 20 Jahren. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zur Beantwortung eventueller Fragen und Einholen einer Abräumgenehmigung steht die Friedhofsverwaltung unter 0221 / 221-28712 zur Verfügung.