Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endet die Frist bereits am 19. Januar 2022

Seit Januar 2013 haben Führerscheine in der europäischen Union einen einheitlichen Standard erhalten. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument. Im Laufe der kommenden Jahre müssen in Deutschland rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ersetzt werden. Es handelt sich dabei um einen Umtausch, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Pflicht zum Umtausch betrifft "alte" graue, rosafarbene sowie Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden.

Bis 19. Januar 2033 müssen nach einer EU-Richtlinie alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Der Umtausch wird nach Geburtsjahrgängen gestaffelt bis Januar 2033 erfolgen. Für Köln geht die Stadtverwaltung davon aus, dass mehr als 600.000 Führerscheine umgetauscht werden müssen.

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innenTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 vor 1953 19. Januar 2033
 1953 bis 1958 19. Januar 2022
 1959 bis 1964 19. Januar 2023
 1965 bis 1970 19. Januar 2024
 1971 oder später 19. Januar 2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:

 Ausstellungsjahr  Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 1999 bis 2001 19. Januar 2026
 2002 bis 2004 19. Januar 2027
 2005 bis 2007 19. Januar 2028
 2008 19. Januar 2029
 2009 19. Januar 2030
 2010 19. Januar 2031
 2011 19. Januar 2032
 2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache in einem der Kundenzentren in Köln notwendig.

Weitere Informationen Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit