Ab heute, 10. November 2021, darf ein PCR-Test maximal 24 Stunden alt sein
Das Land NRW hat am Dienstagabend, 9. November 2021, die Coronaschutzverordnung mit Geltung ab heute, Mittwoch, 10. November 2021, geändert.
PCR-Tests (und Antigen-Schnelltests) als Zugangsvoraussetzungen für 3G-Veranstaltungen dürfen jetzt nur noch maximal 24 Stunden zurückliegen. Für "3G+"-Veranstaltungen darf der PCR-Test maximal 24 Stunden und der Antigen-Schnelltest maximal sechs Stunden zurückliegen.
Dies hat auch Auswirkungen auf die 2G-Regelungen der Stadt Köln für den 11.11. (Ausnahme von 2G für bestimmte Personengruppen, siehe Allgemeinverfügung, Ziffer I.8., unter anderem mit der Möglichkeit der Teilnahme unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests). Die CoronaSchVO NRW hat in diesem Punkt Vorrang vor der Allgemeinverfügung der Stadt Köln (§ 5 Abs. 2 Satz 1 CoronaSchVO NRW), so dass auch hier ein maximal 24 Stunden zurückliegender PCR-Test notwendig ist.