Erhöhungen seit 2000 insgesamt unter dem Verbraucherpreisindex

Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 neun Mal nicht erhöht wurden, dürfen die Kölnerinnen und Kölner auch für 2016 mit einer Gebührensenkung rechnen. Sie müssen sich jedoch auf eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren einstellen. Konkret lautet der Vorschlag, die Abfallgebühren im Durchschnitt um 0,55 Prozent zu senken und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 2,48 Prozent zu erhöhen. In seiner letzten Sitzung im Jahr am 15. Dezember 2015 wird der Rat der Stadt Köln über die beiden Satzungen entscheiden.

Insbesondere die Reduzierung der Preise für die Restmüllverbrennung um rund 3,5 Prozent (minus 4,65 Euro) und für die Kompostierung um rund 9 Prozent (minus 20,58 Euro) wirken sich kostensenkend auf die Abfallgebühren 2016 aus.

Wesentliche Gründe der zu erwartenden Gebührenerhöhung für die Straßenreinigung liegen zum einen in den tariflichen Lohnsteigerungen. Diese fließen nach den mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) vereinbarten Preisgleitklauseln in die Gebühren ein. Zum anderen sind die Leistungen der Straßenreinigung durch Erhöhung der Reinigungsintervalle der Straßen mit Mittel-Alleen erweitert worden.

Die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren haben sich in den vergangenen Jahren moderat entwickelt: Beobachtet man die Gebührenentwicklung seit Privatisierung der Abfallwirtschaft im Jahr 2000, wurden die Straßenreinigungsgebühren in 16 Jahren nur neunmal und die Abfallgebühren sogar nur sechsmal erhöht.

Aus dem Vergleich mit dem Verbraucherpreisindex (Anlage) geht hervor, dass seit 2000 die Erhöhung der Abfallgebühren durchschnittlich sogar um 0,13 Prozent und die Steigerung der Straßenreinigungsgebühren um 0,19 Prozent unter dem Index liegen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2007 bei den Gebühren sowohl für die Abfallentsorgung als auch für die Straßenreinigung eine Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent kompensiert werden musste.

Zu den Abfallgebühren im Einzelnen  

Nach den neuen Satzungen wären 2016 im Teilservice (Mülltonne selbst auf die Straße stellen) zu zahlen:  

für eine 60-Liter-Tonne              295,85 Euro (vorher 297,32 Euro)
für eine 120-Liter-Tonne            468,78 Euro (vorher 471,66 Euro)
für eine 240-Liter-Tonne            818,54 Euro (vorher 824,96 Euro) 

Im Vollservice (Mülltonne wird aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2016 folgende Gebühren anfallen:

für eine 60-Liter-Tonne              339,48 Euro (vorher 340,39 Euro)
für eine 120-Liter-Tonne            524,25 Euro (vorher 526,42 Euro)
für eine 240-Liter-Tonne            875,65 Euro (vorher 881,33 Euro)
für einen 500-Liter-Behälter     1.645,51 Euro (vorher 1.654,84 Euro)
für einen 770-Liter-Behälter     2.060,11 Euro (vorher 2.073,02 Euro)
für einen 1.100-Liter-Behälter  2.834,40 Euro (vorher 2.855,92 Euro)

Ein Großteil der Abfallgebühren (rund 45,7 Prozent in 2016) finanziert abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen, die nicht die eigentliche Hausmüllentsorgung betreffen. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an.

Zu diesen Zusatzleistungen gehören in Köln (siehe Anlage Leistungen Hausmüllgebühr):

  • die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne, die kostenlose Abgabemöglichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen 
  • die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen
  • die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen
  • die kostenlose Abgabemöglichkeit von umweltgefährdenden Abfällen (u.a. bei Schadstoffmobilen)
  • die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (z.B. Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen)
  • die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Straßenraum
  • die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll
  • die Entleerung der Straßenpapierkörbe.

Daneben verursachten zwischen 2004 und 2014 weitere abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch notwendige Zusatzleistungen Gebührenerhöhungen von mittlerweile über 30 Prozent.

Zu den Straßenreinigungsgebühren

Die vorgesehenen Änderungen je Frontmeter pro Jahr sollen 2016 betragen (in Klammern Beträge für 2015):

  • Hauptstraßen                                                     2,52 Euro (2,45)   
  • Hauptstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 8,25 Euro (8,10)
  • Anliegerstraßen                                                  4,10 Euro (3,98)
  • Anliegerstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand                                             9,79 Euro (9,61)
  • Gehwege                                                            5,82 Euro (5,71)
  • Fußgängerzonen                                                 8,09 Euro (7,94)
  • Fußgängerzonen mit besonderem
    Reinigungsaufwand                                            9,61 Euro (9,44) 
Entwicklung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren seit dem Jahr 2000
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Leistungen in der Hausmüllgebühr 2016
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit