Neuer Antragszeitraum startet am 27. April

Das erfolgreiche Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Köln geht in die nächste Runde: Ab Dienstag, 27. April 2021, können Anträge für die Förderung der Anschaffung neuer Lastenfahrräder eingereicht werden. Das Gesamtbudget beträgt wie im Vorjahr 500.000 Euro. Mit der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Lastenfahrrädern setzt die Stadt Köln somit auch in 2021 Anreize für einen emissionsfreien Warentransport. Bereits in 2019 und 2020 investierte die Stadt knapp 2,5 Millionen Euro in Lastenräder. Die Richtlinie sowie die erforderlichen Dokumente stehen jetzt online zur Verfügung, Anträge können jedoch erst ab 27. April 2021 eingereicht werden.  

Digitales Antragsverfahren

Zur Reduzierung von Wegen sowie der Vermeidung von Kontakten empfiehlt die Stadtverwaltung das Online-Antragsverfahren, das im Vorjahr erstmalig angeboten wurde und sich bewährt hat. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können sich Interessierte im Online-Portal anmelden und einen Entwurf des Antrags inklusive der vollständig ausgefüllten Unterlagen hochladen und zwischenspeichern. Das endgültige Absenden des Antrags ist allerdings erst mit Beginn des Antragszeitraums am 27. April möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Antragsunterlagen aus den Vorjahren nicht verwendet werden können. Eine Beantragung von Fördergeldern ist darüber hinaus postalisch möglich.  

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenräder zuzüglich Anhänger) mit 45 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Dies gilt auch für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung.  

Antrag

Um Fördermittel zu beantragen, können im Zeitraum vom 27. April 2021 bis einschließlich 18. Mai 2021 Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind folgende drei Nutzungsgruppen.        

  • Nutzungsgruppe 1:
    Private Kleinstunternehmen bis zu einer Betriebsgröße von bis zu neun Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige, freiberuflich Tätige mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln; unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften.  
  • Nutzungsgruppe 2:
    Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft  
  • Nutzungsgruppe 3:
    Haushaltsgemeinschaften von mindestens drei Haushalten mit Erstwohnsitz in Köln.  

Ziel der Förderung ist eine ausgewogene Verteilung zwischen den oben genannten Nutzungsgruppen. Aus diesem Grunde werden für die Nutzungsgruppen jeweils 160.000 Euro bereitgestellt. Für Preisanpassungen und Antragstellende mit Köln-Pass werden 20.000 Euro als Reserve berücksichtigt. Wird durch eine Nutzungsgruppe der bereitgestellte Förderbetrag nicht vollständig abgerufen, werden die verbleibenden Finanzmittel auf die weiteren Anträge der anderen Nutzungsgruppen gleichmäßig verteilt. Hierbei ist die Reihenfolge des Antragseingangs innerhalb der entsprechenden Nutzungsgruppe ausschlaggebend.  

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Die Verwaltung erwartet auch in diesem Förderaufruf eine starke Nachfrage insbesondere bei den Antragsberechtigten aus den Nutzungsgruppen 1 und 3.  

Zum Hintergrund

Die Fortführung der Lastenradförderung wurde im Sommer 2020 auf Empfehlung des Verkehrsausschusses durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Bis Ende 2021 sollen weitere Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro ausgezahlt werden. Die Förderbedingungen wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Weitere Informationen

Die Förderrichtlinie, weiterführende Informationen und Hilfestellungen, auch zum digitalen Antragsverfahren, sind abrufbar unter

Förderung von Lastenrädern Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit