1.351 Kölnerinnen und Kölner sind aktuell mit dem Corona-Virus infiziert

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Dienstag, 12. Januar 2021, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 27.699. (Vortag: 27.617) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 109,8 und die Reproduktionszahl bei 1,01.  

270 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 89 auf Intensivstationen. Dem Gesundheitsamt wurden sechs weitere verstorbene Personen gemeldet, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden: eine 77-Jährige, eine 84-Jährige, eine 80-Jährige, ein 73-Jähriger, eine 89-Jährige und eine 84-Jährige, alle mehrfach vorerkrankt. Bislang sind damit 381 Kölnerinnen und Kölner verstorben, die positiv auf Covid-19 getestet wurden.  

Aktuell sind 1.351 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert.

(Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölnerinnen und Kölner, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)  

Nordrhein-Westfalen begrenzt Bewegungsradius

Seit heute, 12. Januar 2021, gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius. Danach dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von nachhaltig über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffusem Infektionsgeschehen nur noch innerhalb des Kreises- beziehungsweise kreisfreien Stadtgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche "Hotspots" von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Konkret bedeutet dies, dass Kölnerinnen und Kölner derzeit beispielsweise nicht nach Lindlar im Oberbergischen Kreis fahren dürfen. Die Entfernung von Lindlar bis zur Kölner Stadtgrenze beträgt rund 22 Kilometer, übersteigt also den 15-Kilometer-Radius.  

Gesundheitsamt warnt vor Ausbreitung des mutierten Corona-Virus

Erstmals hat ein Kölner Labor bei Kölnerinnen und Kölnern die Mutante des Corona-Virus nachgewiesen, die sich seit einigen Wochen vor allem in Großbritannien ausbreitet. Dr. Johannes Nießen, Leiter des Gesundheitsamtes, warnt:

Nach dem aktuellen Stand der Forschung ist diese Corona-Mutante um 50 bis 70 Prozent ansteckender als das ursprüngliche Virus, besonders für Menschen unter 20 Jahren. Wenn wir nicht alles daran setzen, seine Ausbreitung zu verhindern, wird das auch hier zu einer hohen Zahl von Neuinfektionen führen. Ich appelliere daher eindringlich: Halten Sie sich an die AHA-AL-Regeln und schränken Sie Kontakte auf das Allernotwendigste ein. Eine Situation, wie wir sie derzeit in Großbritannien erleben, gilt es unbedingt zu verhindern.

Nießen begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, finanzielle Mittel für eine intensivere sequenzielle Untersuchung des Virus zur Verfügung zu stellen.

Je besser wir das Virus kennen, desto wirkungsvoller können wir es bekämpfen

betont Nießen.  

Stadt erstattet Gebühren für Kita, Tagespflege und OGS

Vorbehaltlich der Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Stadt Köln Familien die Gebühren für Kita, Tagespflege und OGS für Januar 2021 erstatten. Das hat am 11. Januar 2021 der Hauptausschuss beschlossen. Die Stadt bittet die Familien, ihre Daueraufträge nicht zu stornieren oder Rückbuchungen vorzunehmen. Die Erstattung erfolgt automatisch.  

Ordnungsdienst kontrolliert Kölner Hotels

Mitarbeitende des Ordnungsdienstes der Stadt Köln haben in der vergangenen Woche schwerpunktmäßig 27 Hotelbetriebe in den Stadtbezirken Ehrenfeld, Innenstadt und Nippes auf die Einhaltung der Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügungen der Stadt Köln überprüft. Dabei entdeckten sie in fünf Betrieben insgesamt 14 Gäste, die gegen das Beherbergungsverbot zu touristischen beziehungsweise privaten Zwecken verstießen. Den Betrieben und den Gästen drohen Geldbußen. Von den 14 Gästen machte eine Person falsche Angaben zur Kontaktnachverfolgung und verstieß damit gegen eine weitere Vorschrift der Corona-Schutzverordnung.

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit droht ihr ebenfalls ein Bußgeld. Die Stadt Köln appelliert an Hotelbetreiber, die Angaben ihrer Gäste beim Check-in sorgfältig zu prüfen und sich Arbeitgeberbescheinigungen oder andere Nachweise vorzeigen zu lassen, die deutlich machen, dass es sich bei dem Übernachtungsanlass nicht um eine nach Coronaschutzverordnung des Landes NRW unzulässige Beherbergung zu touristischen beziehungsweise privaten Zwecken handelt. Ordnungswidrig handeln nicht nur die Gäste, die Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken wahrnehmen, sondern auch die Hotelbetreiber. Der Ordnungsdienst wird seine unangekündigten Corona-Kontrollen in Hotelbetrieben im gesamten Stadtgebiet fortsetzen. Er hat bereits in der Vergangenheit eine mittlere zweistellige Zahl an Hotelbetrieben wegen möglicher Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung überprüft. Bei den in der vergangenen Woche vorgenommenen Kontrollen wurden wieder negative Feststellungen in drei Betrieben gemacht (zwei im Bezirk Innenstadt, einer im Bezirk Ehrenfeld), die bereits zuvor auffällig geworden waren. Das Amt für öffentliche Ordnung schätzt anhand vorläufiger Auswertungen, dass bisher eine hohe zweistellige Zahl an Verstößen gegen das Beherbergungsverbot in rund einem Dutzend Kölner Hotels festgestellt wurden.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr.

Corona Virus Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Corona Warn-App Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit