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Ein rotes Auto. © Reinhild Kassing

Sie haben Ihren Führerschein frei-willig abgegeben?
Oder Ihnen wurde der Führerschein weggenommen?

Zum Beispiel:
Weil das ein Gericht entschieden hat.
Oder das Straßen-Verkehrs-Amt.
Das nennt man: Fahr-Verbot.

Sie bekommen ein Fahr-Verbot:

  • Wenn Sie viele Fehler im Verkehr gemacht haben.
  • Wenn Sie betrunken gefahren sind.
  • Oder Drogen genommen haben.
Ein Mann spricht an einem Schreib-Tisch mit einer Frau im Roll-Stuhl. © Reinhild Kassing

Es gibt ein befristetes Fahr-Verbot.
Das heißt:
Das Fahr-Verbot gilt nur eine bestimmte Zeit.
Danach bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück.
Sie müssen nichts dafür tun.

Wenn das Fahr-Verbot nicht befristet ist,
bekommen Sie den Führerschein nicht automatisch zurück.
Das nennt man: Führerschein-Entziehung.

Sie müssen dann einen Antrag beim Amt stellen,
wenn Sie den Führerschein wieder haben wollen.
Und Sie müssen verschiedene Papiere zeigen.

Welche Papiere brauche ich dazu?

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Wann kann ich den Antrag stellen?

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Wer ist für mich zuständig?

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Der neue EU-Führerschein

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Muss ich persönlich ins Amt gehen?

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Wie viel kostet das?

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Wo stehen die Gesetze dazu?

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Wo bekomme ich den Führerschein wieder?

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Weitere Informationen

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