a) Busfahrer*innen mit Führerscheinklasse D, DE, D1, D1E
Busfahrer*innen, denen die Fahrerlaubnis der Klasse D, DE, D1 oder D1E nach dem 9. September 2008 erteilt wurde, dürfen Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken unabhängig von Mindestaltersvoraussetzungen nur durchführen, wenn Sie die für die Personenbeförderung maßgebliche Grundqualifikation erworben haben.
Busfahrer*innen, die vor dem 10. September 2008 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E besaßen, müssen sich zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 einer Weiterbildung unterziehen, die sie im Abstand von fünf Jahren wiederholen müssen. Die Weiterbildung kann auch bis spätestens 10. September 2015 abgeschlossen werden, wenn dies mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse übereinstimmt.
b) Lkw-Fahrer*innen mit Führerscheinklasse C, CE, C1, C1E
Lkw-Fahrer*innen, denen die Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E nach dem 9. September 2009 erteilt wurde, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken unabhängig von Mindestaltersvoraussetzungen nur durchführen, wenn Sie die für die Güterbeförderung maßgebliche Grundqualifikation erworben haben.
Lkw-Fahrer*innen, die vor dem 10. September 2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E besaßen, müssen sich zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 einer Weiterbildung unterziehen, die im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen ist. Die Weiterbildung kann auch bis spätestens 10. September 2016 abgeschlossen werden, wenn dies mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt.