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Mehrere Geld-Scheine und das Zeichen von der Agentur für Arbeit. © Reinhild Kassing

Sie wollen Sozial-Hilfe beantragen?

Aber Sie haben keine deutsche Staats-Angehörigkeit?


Eine Deutschland-Karte in den Farben Schwarz, Rot und Gold. © Reinhild Kassing

Staats-Angehörigkeit bedeutet:

Dass man zu einem bestimmten Staat gehört.

Zum Beispiel: weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.

Manche Menschen haben eine doppelte Staats- Angehörigkeit.

Das heißt: sie gehören zu 2 Ländern.

Zum Beispiel zu Deutschland und zu der Türkei.

Auch Ausländer und Ausländerinnen können

in Deutschland soziale Leistungen bekommen.


Von mehreren unterschiedlichen Hilfe-Leistungen werden einige angekreuzt. Drei Geld-Scheine sind über den Hilfe-Leistungen abgebildet. © Reinhild Kassing

Welche Leistungen können Sie bekommen?

Das hängt davon ab:

  • Wie alt Sie sind.
  • Wo Sie wohnen.

Wichtig:

Wenn Ihr Wohn-Ort ausländer-rechtlich-beschränkt ist:

Dann können Sie soziale Leistungen nur an Ihrem Wohn-Ort bekommen.

Ausländer-rechtlich-beschränkt heißt:

Sie dürfen nur dort soziale Leistungen beantragen, wo Sie auch wohnen.

Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

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Wo kann ich den Antrag stellen?

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Ausländische erwerbs-fähige Personen

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Sonstige Anspruchs-Berechtigte

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Muss ich beim Amt vorsprechen?

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Muss ich Gebühren bezahlen?

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Rechtliche Voraussetzungen

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Weitere Infos

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