Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenSie wollen Sozial-Hilfe beantragen?
Aber Sie haben keine deutsche Staats-Angehörigkeit?
Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Dass man zu einem bestimmten Staat gehört.
Zum Beispiel: weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.
Manche Menschen haben eine doppelte Staats- Angehörigkeit.
Das heißt: sie gehören zu 2 Ländern.
Zum Beispiel zu Deutschland und zu der Türkei.
Auch Ausländer und Ausländerinnen können
in Deutschland soziale Leistungen bekommen.
Welche Leistungen können Sie bekommen?
Das hängt davon ab:
- Wie alt Sie sind.
- Wo Sie wohnen.
Wichtig:
Wenn Ihr Wohn-Ort ausländer-rechtlich-beschränkt ist:
Dann können Sie soziale Leistungen nur an Ihrem Wohn-Ort bekommen.
Ausländer-rechtlich-beschränkt heißt:
Sie dürfen nur dort soziale Leistungen beantragen, wo Sie auch wohnen.