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Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit und möchten Sozialhilfe beantragen? Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts und Ihr Alter sind dafür entscheidend. Danach entscheidet sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen. 

Wenn Ihr Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können Sie soziale Leistungen grundsätzlich nur dort beanspruchen. Damit Sie in Köln die richtigen Ansprechpartner*innen finden, beachten Sie bitte die folgenden Erklärungen.

Personenkreis des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Ausländische erwerbsfähige Personen

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Sonstige Anspruchsberechtigte

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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