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Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit und möchten Sozialhilfe beantragen? Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts und Ihr Alter sind dafür entscheidend. Danach entscheidet sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen.
Wenn Ihr Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können Sie soziale Leistungen grundsätzlich nur dort beanspruchen. Damit Sie in Köln die richtigen Ansprechpartner*innen finden, beachten Sie bitte die folgenden Erklärungen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen