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Eine Frau mit Behinderung sucht sich unter mehreren Personen eine Assistenz aus. © Reinhild Kassing

Wenn Sie sich nicht mehr um Ihre Dinge kümmern können.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie krank sind.
  • Oder weil Sie einen Unfall hatten.

Zum Beispiel:

  • Dinge mit der Bank.
  • Dinge mit der Kranken-Kasse.
  • Ihren eigenen Haushalt.

Dann können Sie bestimmen: Wer sich um Sie kümmern soll.

Eine Hand schreibt mit einem Stift ein paar Wörter auf ein Papier. © Reinhild Kassing

Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.

Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.

Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.

In die Erlaubnis schreiben Sie:

Was die Menschen für Sie tun dürfen.

Und wer Ihnen helfen soll.

Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie sich selber eine Person aus.

Diese Person darf für Sie entscheiden.

Eine Hand in einem roten Dreieck. Der Zeige-Finger zeigt nach oben. © Reinhild Kassing

Wichtig:

Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:

Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.

Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.

Die Vorsorge-Vollmacht muss eine bestimmte Form haben.

Dabei helfen wir Ihnen in unserer Betreuungs-Stelle.

Das ist unsere Adresse:

Betreuungs-Stelle bei der Stadt Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Wer kann sich um meine Dinge kümmern?

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