Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn Sie sich nicht mehr um Ihre Dinge kümmern können.
Zum Beispiel:
- Weil Sie krank sind.
- Oder weil Sie einen Unfall hatten.
Zum Beispiel:
- Dinge mit der Bank.
- Dinge mit der Kranken-Kasse.
- Ihren eigenen Haushalt.
Dann können Sie bestimmen: Wer sich um Sie kümmern soll.
Dazu brauchen Sie eine Vorsorge-Vollmacht.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie schreiben einem anderen Menschen eine Erlaubnis.
In die Erlaubnis schreiben Sie:
Was die Menschen für Sie tun dürfen.
Und wer Ihnen helfen soll.
Mit der Vorsorge-Vollmacht suchen Sie sich selber eine Person aus.
Diese Person darf für Sie entscheiden.
Wichtig:
Wenn Sie keine Vorsorge-Vollmacht haben:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Das Gericht sucht dann eine Person als Hilfe für Sie aus.
Die Vorsorge-Vollmacht muss eine bestimmte Form haben.
Dabei helfen wir Ihnen in unserer Betreuungs-Stelle.
Das ist unsere Adresse:
Betreuungs-Stelle bei der Stadt Köln
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln