Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind. Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.
Auf der Webseite der Verbraucherzentrale erhalten Sie eine umfassende Anleitung, die Ihnen dabei hilft, ein Vorsorgedokument zu erstellen:
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27610
- Telefax
- 0221 / 221-27546
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Betreuung für Volljährige/Koordination
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf Anrufbeantworter hinterlassen.