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Durch Krankheit oder einen Unfall kann der Fall eintreten, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind. Mit einer rechtzeitig und ausreichend erteilten Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. So vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen muss. Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Vorsorgevollmacht beraten wir Sie gern.

Auf der Webseite der Verbraucherzentrale erhalten Sie eine umfassende Anleitung, die Ihnen dabei hilft, ein Vorsorgedokument zu erstellen:

Online-Vorsorgevollmacht

Auswahl des oder der Bevollmächtigten

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Rufnummern der Betreuungsstelle

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Weiterführende Informationen

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Betreuung für Volljährige/Koordination
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27610
Telefax
0221 / 221-27546
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht auf Anrufbeantworter hinterlassen.

Anfahrt

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