Nur vollständige und schlüssige Anträge können von uns bearbeitet werden. Fehlt etwas, geben wir Ihnen Gelegenheit, die Bauvorlagen innerhalb einer Frist von vier Wochen nachzubessern.    

Sie erhalten dazu eine Aufforderung zur Nachbesserung mit einer Auflistung der Mängel und die Möglichkeit, die nachgebesserten Unterlagen erneut hochzuladen. Können Sie die Frist nicht wahren, müssen Sie alle Unterlagen als neuen Antrag hochladen. 

Um Sie zu unterstützen, geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick, welche Bauvorlagen Sie in welcher Form dem Antrag beifügen müssen:

Bauvorlagen, die Sie immer beifügen müssen

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Bauvorlagen, die Sie je nach Vorhaben beifügen müssen

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Sie möchten lediglich klären, ob auf einem Grundstück grundsätzlich gebaut werden darf? 

Dann haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten "Einfachen Vorbescheid" mit reduzierten Unterlagen bei uns zu beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen: 

"Einfacher Vorbescheid"

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