Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne erstellt, die der Bewertung der kommunalen Lärmsituation dienen. Zu den Zielen der Lärmaktionsplanung gehört die Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Reduktion von Lärm aus Personen- und Güterverkehr, Industrieanlagen und Häfen. Es sollen Maßnahmen formuliert werden, welche gesundheitsschädliche Dauerbelastungen durch Lärm konstruktiv mindern können.

Ein weiterer zentraler Teil der Lärmaktionsplanung besteht darin, sogenannte "Ruhige Gebiete" vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Durch Beteiligung der Öffentlichkeit in Form interaktiver Kartendialoge sollen die Ergebnisse zu den städtischen Lärmschwerpunkten der Kartierung bestätigt oder ergänzt werden.

Der Umfang der Planung wird vom Ausmaß der Lärmprobleme und der Anzahl der Betroffenen beeinflusst. Der Lärmaktionsplan wird spätestens alle fünf Jahre überarbeitet. Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzlich festgelegtes Instrument. Sie geht aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie aus dem nationalen Recht in Paragraf 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hervor.

Überprüfung und Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (Stufe 4)

Die Stadt Köln hat aufbauend auf den bestehenden Lärmaktionsplänen der Stufen 2 (2017) und 3 (2019) die Überprüfung und Fortschreibung der Stufe 4 am 18. Juli 2024 abgeschlossen.

Zu den Kernelementen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 gehörten die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus den vorangegangenen Stufen und die Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete und städtischen Ruheorte.

Im Rahmen dessen wurde vom 23. Oktober bis 19. November 2023 auf dem Beteiligungsportal "Meinung für Köln" eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Schwerpunkte dieser Beteiligung lagen in der Ermittlung von Orten, die als besonders lärmbelastet empfunden werden oder als städtische Ruheorte gelten. Durch eine genauere Beschreibung der Situation an den lärmbelasteten Orten der Stadt können konkrete Maßnahmen vorgeschlagen oder die Handlungsbedarfe angepasst werden. Weiterhin sollen die städtischen Ruheorte auf Basis der bisherigen Ausarbeitungen weiterentwickelt werden.

In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17. Juni bis zum 7. Juli konnten interessierte Bürger*innen den vorläufigen Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 in unserem Beteiligungsportal einsehen und Anregungen oder Bedenken äußern.

Unter folgendem Link kann der aktuelle Lärmaktionsplan der Stufe 4 eingesehen und heruntergeladen werden:

Lärmaktionsplanung Stufe 4
PDF, 5279 kb

Die Fortschreibung zum Lärmaktionsplan wurde am 12. Dezember 2024 vom Rat unter Berücksichtigung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung beschlossen.

Ratsbeschluss zum Lärmaktionsplan mit Anlagen, 12. Dezember 2024

Lärmaktionsplanung (Stufe 3)

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Lärmaktionsplanung (Stufe 2)

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