Für welche Gesundheitsfachberufe ist das Gesundheitsamt zuständig?

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Sanitäter © photographee.eu

Das Gesundheitsamt Köln ist für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen folgender Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe und die anschließende Erlaubniserteilung zuständig. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Ausbildung in Köln an einer staatlich anerkannten Lehranstalt absolviert haben.

  • Ergotherapeut*in
  • Hebammen/Entbindungshelfer*innen
  • Logopäd*in
  • Masseur*in und medizinische Bademeister*in
  • Medizinisch-technische*r Assistent*in im Bereich der Labormedizin und Radiologie
  • Orthoptist*in
  • Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in
  • Physiotherapeut*in
  • Podolog*in
  • Rettungshelfer*in
  • Rettungssanitäter*in
  • Weiterbildung für Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger*innen im Fachbereich Anästhesie und Intensivmedizin, Operationsdienst sowie Hygiene

Für folgende Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe stehen Ihnen hier nähere Informationen zur Verfügung:

Notfallsanitäter*in Rettungsassistent*in Hebammen/Entbindungspfleger

Für welche Berufe ist das Gesundheitsamt Köln nicht zuständig?

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Voraussetzungen für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen der Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe und die anschließende Erlaubniserteilung

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Besonderheiten für den Beruf des*der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in

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Anzeige einer selbständigen Tätigkeit in nichtakademischen Heilberufen (Praxisanmeldung)

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Besonderheiten für im Ausland erworbene Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf

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Ausstellung eines "Certificate of current professional status"

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Verlust der Berufserlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung und/oder Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf

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Vorsprache

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Ansprechpartner*innen im Gesundheitsamt

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Antragsformulare und Vordrucke

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Gebühren

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Weitere Informationen

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