
Das Gesundheitsamt Köln ist für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen folgender Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe und die anschließende Erlaubniserteilung zuständig. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Ausbildung in Köln an einer staatlich anerkannten Lehranstalt absolviert haben.
- Ergotherapeut*in
- Hebammen/Entbindungshelfer*innen
- Logopäd*in
- Masseur*in und medizinische Bademeister*in
- Medizinisch-technische*r Assistent*in im Bereich der Labormedizin und Radiologie
- Orthoptist*in
- Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in
- Physiotherapeut*in
- Podolog*in
- Rettungshelfer*in
- Rettungssanitäter*in
- Weiterbildung für Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger*innen im Fachbereich Anästhesie und Intensivmedizin, Operationsdienst sowie Hygiene
Für folgende Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe stehen Ihnen hier nähere Informationen zur Verfügung:
Für den Beruf des*der Altenpfleger*in ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes –PflBG am 1. Januar 2020 ist die Zuständigkeit für Durchführung der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" auf die Bezirksregierung Köln übergegangen.
Auch die Zuständigkeit für die Pflegeassistenz nach dem Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz – PflfachassAPrV und die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin" oder "Pflegefachassistent" ist auf die Bezirksregierung Köln übergegangen.
Voraussetzungen für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen der Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe und die anschließende Erlaubniserteilung

Die Erlaubnis für die oben genannten Berufe wird erteilt, wenn Sie die staatliche Prüfung bestanden haben und Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu einem der oben genannten Berufe legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Ein von Ihnen eigenhändig unterzeichneter Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis (siehe unter: Antragsformulare und Vordrucke).
- Ein ärztliches Attest eines*einer niedergelassenen Ärzt*in. In diesem Attest muss Ihnen bescheinigt werden, dass Sie gesundheitlich geeignet sind, den gewünschten Beruf auszuüben. Bitte achten Sie darauf, dass das Attest mit einem Praxisstempel oder Arztstempel und einem Ausstellungsdatum versehen ist (siehe unter: Antragsformulare und Vordrucke). Bitte beachten Sie, dass das ärztliche Attest bei der Erteilung der Erlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf.
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" (sogenanntes Behördenführungszeugnis). Dieses können Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen. Das Führungszeugnis soll an das Gesundheitsamt der Stadt Köln, Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht, Neumarkt 15-21, 50667 Köln adressiert werden. Im Verwendungszweck geben Sie bitte an: "Berufserlaubnis für den Beruf "wie von Ihnen angestrebt" an. Bitte beachten Sie, dass das polizeiliche Führungszeugnis bei der Erteilung der Erlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf.
Wenn Sie die Erlaubnis für den Beruf der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in beantragen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Ein von Ihnen eigenhändig unterzeichneter Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis (siehe unter: Antragsformulare und Vordrucke).
- Ein ärztliches Attest einer niedergelassenen Ärzt*in. In diesem Attest muss Ihnen bescheinigt werden, dass Sie gesundheitlich geeignet sind, den gewünschten Beruf auszuüben. Bitte achten Sie darauf, dass das Attest mit einem Praxisstempel oder Arztstempel und einem Ausstellungsdatum versehen ist (siehe unter: Antragsformulare und Vordrucke). Bitte beachten Sie, dass das ärztliche Attest bei der Erteilung der Erlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf.
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" (sogenanntes Behördenführungszeugnis). Dieses können Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen. Das Führungszeugnis soll an das Gesundheitsamt der Stadt Köln, Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht, Neumarkt 15-21, 50667 Köln adressiert werden. Im Verwendungszweck geben Sie bitte an: "Berufserlaubnis für den Beruf "wie von Ihnen angestrebt" an. Bitte beachten Sie, dass das polizeiliche Führungszeugnis bei der Erteilung der Erlaubnis nicht älter als drei Monate sein darf.
Darüber hinaus legen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen vor:
- Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) im Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie (siehe unter: Antragsformulare und Vordrucke).
- Die Einrichtung, das heißt Ihre Praktikumsstelle, muss nach § 7 MPhG zur Annahme von Praktikanten/Praktikantinnen ermächtigt sein. Die Ermächtigung liegt der Einrichtung vor. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Ermächtigung bei.
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf (mit Ausnahme von Hebammen/Entbindungspflegern) ausüben oder Angehörige dieses Berufes beschäftigen, müssen Sie den Beginn und die Beendigung dieser Tätigkeit nach § 1 a Abs. 2 des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG) beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Zu den nichtakademischen Heilberufe gehören unter anderem folgende Berufe:
- Ergotherapeut*in
- Podolog*in
- Physiotherapeut*in
- Sprachtherapeut*in
- Logopäd*in
- Masseur*in und medizinische*r Bademeister*in
Wenn Sie Ihre Praxistätigkeit im Stadtgebiet Köln ausüben wollen und/oder andere Angehörige eines Berufes im Gesundheitswesen beschäftigen wollen, zeigen Sie dies bitte vor Beginn dieser Tätigkeit bei dem Gesundheitsamt an. Hierzu steht Ihnen das unten angefügte Formular zur Verfügung.
Hinweis: Wenn Sie die Berufserlaubnis vom Gesundheitsamt der Stadt Köln erhalten haben, können Sie Ihre Anzeige auch online übersenden. Bitte verwenden dazu das Formular unter "Antragsformulare und Vordrucke".
Hat die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit Ihres nicht akademischen Heilberufs, zum Beispiel Gesundheits-und Krankenpfleger*in oder Physiotherapeut*in anerkannt?
Wenn das der Fall ist und Sie in Köln wohnen, sind Sie nun berechtigt, Ihre Berufserlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung bei unserem Gesundheitsamt zu beantragen.
Die erforderlichen Unterlagen, diese sind weiter unten genannt, die nicht im Original benötigt werden, können Sie gerne per E-Mail senden: 53-Gesundheitsberufe@stadt-koeln.de.
Besonderheit für die Anerkennung der Berufe in der Krankenpflege nach dem Pflegeberufegesetz, wenn Sie Ihren Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bei der Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster ab dem 1. Oktober 2022 gestellt haben, ist für die weitere Bearbeitung die Bezirksregierung Köln zuständig.
Wenn Ihnen als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger Ihre im Ausland erworbene Ausbildung vom Landesprüfungsamt anerkannt wurde, entfällt das persönliche Gespräch im Gesundheitsamt. Dann können Sie die notwendigen unten aufgeführten Unterlagen, bis auf den Nachweis der deutschen Sprachkompetenz in der Umgangs- und Fachsprache, für die Erteilung der Berufserlaubnis in Ihrem Beruf direkt an das Gesundheitsamt schicken.
Gleiches gilt, wenn Sie im deutschsprachigen Ausland Ihre Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf absolviert haben beziehungsweise dort geboren sind und dort einen Schulabschluss erworben haben.
Bitte senden Sie uns die folgenden Unterlagen, die für die Erteilung der Berufserlaubnis erforderlich sind:
- Einen schriftlichen Antrag im Original auf Erteilung der Berufserlaubnis. Verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular unter: Antragsformulare und Vordrucke.
- Eine Kopie Ihres Personalausweises beziehungsweise Passes.
- Einen tabellarischen Lebenslauf, den Sie bitte mit Datum und Ausstellungsort versehen. Bitte unterzeichnen Sie den Lebenslauf.
- Eine ärztliche Bescheinigung im Original, aus der Ihre gesundheitliche Eignung für den von Ihnen ausgeübten Beruf hervorgeht. Bitte beachten Sie, dass das Attest zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf. Ein Formular unter siehe unter: Antragsformulare und Vordrucke, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verwenden kann, steht zur Verfügung.
- Einen Nachweis, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (für die Umgangssprache: Abschluss Level B2; bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Zertifikats). Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis, dass Sie Ihre Fachsprache gut beherrschen. Wenn Sie Ihre sprachlichen Fähigkeiten in der deutschen Fachsprache nicht nachweisen können, müssen Sie einen Sprachtest für den Bereich der Fachsprache ablegen.
- Einen Nachweis, dass Ihnen die Berufserlaubnis beziehungsweise Ihr Diplom in Ihrem Heimatland/Ausbildungsland nicht entzogen wurde und immer noch gültig ist. Dafür benötigen Sie den sogenannten "Letter of Good Standing" beziehungsweise ersatzweise eine persönliche Erklärung im Original.
- Eine Straffreiheitserklärung im Original. Verwenden Sie dafür das Formular unter: Antragsformulare und Vordrucke.
- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Meldebehörde ein (Europäisches) Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG und geben als Adressaten an:
- Gesundheitsamt Stadt Köln, Neumarkt 15-21, 50667 Köln
- Bitte als Aktenzeichen angeben: 530/2- ausländische Berufsanerkennung
- Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf.
1. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit in Ihrem Gesundheitsfachberuf im Ausland ausüben möchten, benötigen Sie für die dort zuständigen staatlichen Stellen folgende Bescheinigungen:
- Eine Bestätigung, dass Sie eine angeschlossene Ausbildung entsprechend der EU-Richtlinie absolviert haben.
- Eine Bescheinigung, dass Sie weiterhin die Voraussetzungen für den Besitz der Berufserlaubnis erfüllen.
Das Gesundheitsamt ist für die Ausstellung der Bescheinigung bezüglich Ihrer Berufserlaubnis zuständig, wenn Ihnen die Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung vom Gesundheitsamt der Stadt Köln erteilt wurde. Dies gilt auch, wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und das Gesundheitsamt Köln Ihnen die Berufserlaubnis erteilt hat.
Auch wenn Sie in Köln wohnen und Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland erhalten haben, ist das Gesundheitsamt Köln für die Ausstellung der Bescheinigung zu Ihrer Berufserlaubnis zuständig.
Wenn Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung von einem anderen Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, wenden Sie sich bitte an dieses Gesundheitsamt wegen der Ausstellung der Bescheinigung zu Ihrer Berufserlaubnis.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Bestätigung Ihres Ausbildungsniveaus liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie.
2. Das Gesundheitsamt benötigt für die Ausstellung eines "Certificate of current professional Status" folgende Unterlagen:
- Schriftlich unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob die Bescheinigung direkt an die zuständige Behörde im Aufnahmeland oder zu Ihnen gesandt werden soll. Wenn die Bescheinigung an die zuständige Behörde gesandt werden soll, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt. In diesem Fall erhalten Sie eine Zweitschrift der Bescheinigung. - Eine Kopie Ihres Personalausweises/Ihres Passes.
- Gegebenenfalls, wenn der Name in der Berufsurkunde von Ihrem Familiennamen abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Namensänderung, zum Beispiel Heiratsurkunde.
- Ein ärztliches Attest im Original in deutscher Sprache, in welchem Ihnen bescheinigt wird, dass Sie gesundheitlich geeignet sind, Ihren Beruf auszuüben. Bitte achten Sie darauf, dass das Attest mit einem Praxisstempel oder Arztstempel und einem Ausstellungsdatum versehen ist. Bitte beachten Sie, dass das Attest nicht von einem Verwandten ausgestellt werden darf.
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" (Behördenführungszeugnis). Dieses können Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen. Das Führungszeugnis lassen Sie bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln, 530/2, Neumarkt 15-21, 50667 Köln senden. Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Bescheinigung Berufsausübung Ausland" an. Auch wenn Sie im Ausland wohnen, wird das vorgenannte Führungszeugnis benötigt. Dieses können Sie dann über das Internet beim Bundesamt für Justiz beantragen.
- Zusätzlich wird von Ihnen eine Straffreiheitserklärung benötigt.
- Wenn Sie nicht in Deutschland, aber innerhalb der EU ihren Wohnsitz haben, beantragen Sie bitte online beim Bundesamt für Justiz ein EU-Führungszeugnis. Das Führungszeugnis lassen Sie bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln, 530/2, Neumarkt 15-21, 50667 Köln senden. Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Bescheinigung Berufsausübung Ausland" an.
- Wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in einem "Drittland" wohnen, wird von diesem Land ein Auszug aus dem Strafregister benötigt.
Bitte beachten Sie, dass das ärztliche Attest und das Führungszeugnis bei Ausstellung der Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein dürfen. Die Antragsunterlagen (siehe unten) können Sie persönlich im Gesundheitsamt einreichen oder mit der Post zusenden
3. Kosten:
Die Ausstellung der genannten Bescheinigungen kostet Sie nach der Tarifstelle 10.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Gebühr von 70 Euro. Sie erhalten mit der Zusendung der Bescheinigung beziehungsweise der Zweitschrift über die vorgenannte Gebühr einen Gebührenbescheid.
Verlust der Berufserlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung und/oder Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf

1. Wenn Ihre vom Gesundheitsamt der Stadt Köln ausgestellte Berufserlaubnis nicht mehr auffindbar ist, stellt das Gesundheitsamt Zweitschriften/Abschriften aus. Die Zweitschriften/Abschriften entsprechen aus rechtlichen Gründen wortgleich dem ursprünglichen Original. Deshalb können keine nach Ausstellung des Originals der Berufsurkunde oder des Zeugnisses erfolgten Namensänderungen, zum Beispiel durch Heirat, auf der Zweitschrift/Abschrift übernommen werden.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift/Abschrift Ihrer Berufsurkunde werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftlich unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift/Abschrift der Berufserlaubnis.
- Eine Kopie Ihres Personalausweises/Ihres Passes.
- Falls Ihr Familienname von dem Namen auf der Berufsurkunde abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde.
- Ein ärztliches Attest im Original, in welchem Ihnen bescheinigt wird, dass Sie gesundheitlich geeignet sind, Ihren Beruf (Nennung des Berufs) auszuüben. Bitte achten Sie darauf, dass das Attest mit einem Praxisstempel oder Arztstempel und einem Ausstellungsdatum versehen ist. Bitte beachten Sie, dass das Attest nicht von einem Verwandten ausgestellt werden darf.
- Ein Führungszeugnis der Belegart "O" (Behördenführungszeugnis). Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und lassen es bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln, Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht -530/2-, Neumarkt 15-21, 50667 Köln senden. Im Verwendungszweck geben Sie "Zweitschrift/Abschrift Berufserlaubnis" an.
Bitte beachten Sie, dass das ärztliche Attest und das Führungszeugnis bei Ausstellung der Zweitschrift/Abschrift der Berufserlaubnis nicht älter als drei Monate sein dürfen.
2. Wenn Sie ausschließlich das Zeugnis Ihrer staatlichen Prüfung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln, nicht mehr auffinden, werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftlicher unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift/Abschrift der Berufserlaubnis.
- Eine Kopie Ihres Personalausweises/Ihres Passes.
- Falls Ihr Familienname von dem Namen auf dem Zeugnis abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde.
Die Antragsunterlagen können Sie persönlich im Gesundheitsamt einreichen oder per Post zusenden.
3. Kosten:
Die Ausstellung der Zweitschrift/Abschrift der Berufsurkunde kostet Sie nach der Tarifstelle 10.3.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Gebühr von 60 Euro. Sie erhalten mit der Zusendung der Zweitschrift/Abschrift der Berufserlaubnis über die vorgenannte Gebühr einen Gebührenbescheid.
Eine Vorsprache ist nur erforderlich, wenn Sie eine Berufserlaubnis für einen nicht akademischen Heilberuf beantragen möchten, dessen Abschluss Sie im Ausland erworben haben.
In allen anderen Fällen ist eine persönliche Vorsprache für die Erlaubniserteilung nicht erforderlich.
Sie können die notwendigen Unterlagen gerne per Post senden. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich im Gesundheitsamt Köln abzugeben.
Für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen aller Gesundheitsfachberufe oder Heilberufe und die anschließende Erlaubniserteilung sind die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes "Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht" zuständig.
Beruf | Telefonnummer |
Ergotherapeut*in | 0221 / 221-23743 |
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in | 0221 / 221-22919 |
Logopäd*in | 0221 / 221-22919 |
Masseur*in und medizinische(r) Bademeister*in | 0221 / 221-22919 |
Medizinisch-technische(r) Assistent*in im Bereich der Labormedizin, Radiologie und Veterinärmedizin | 0221 / 221-23743 |
Orthoptist*in | 0221 /221-22919 |
Notfallsanitäter*in | 0221 / 221-22919 |
Pharmazeutisch-technische(r) Assistent*in | 0221 / 221-22919 |
Physiotherapeut*in | 0221 / 221-23743 |
Podolog*in | 0221 / 221-22919 |
Hebamme/Entbindungshelfer | 0221 / 221-22919 |
Rettungsassistent*in | 0221 / 221-22919 |
Rettungshelfer*in | 0221 / 221-22919 |
Rettungsassistent*in | 0221 / 221-22919 |
Weiterbildung für Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger*innen im Fachbereich Anästhesie und Intensivmedizin, Operationsdienst sowie Hygiene | 0221 / 221-22919 |
Die Ausstellung Ihrer Berufserlaubnis kostet Sie nach der Tarifstelle 10.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 60 Euro.
Die Berufserlaubnis wird Ihnen mit der Post zugesandt, gleichzeitig erhalten Sie den Gebührenbescheid.
Falls Sie einen Sprachtest absolvieren müssen, kostet Sie dies derzeit zusätzlich 80 Euro.