Am 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten. Aus diesem Grund ersetzt das Berufsbild des*der Notfallsanitäter*in heute den Beruf des*der Rettungsassistent*in.

Notfallsanitäter*innen führen medizinische Maßnahmen der Erstversorgung durch beziehungsweise assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patient*innen. Außerdem stellen sie die Transportfähigkeit von Patient*innen sicher und überwachen deren medizinischen Zustand während des Transports.

Downloads und Infos

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Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz

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Zulassung zur Ergänzungsprüfung

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Notwendige Unterlagen für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter

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Weitere Informationen

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221- 33191
Telefax
0221 / 221-24775
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!

Anfahrt

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