Am 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz in Kraft getreten. Aus diesem Grund ersetzt das Berufsbild des*der Notfallsanitäter*in heute den Beruf des*der Rettungsassistent*in.
Notfallsanitäter*innen führen medizinische Maßnahmen der Erstversorgung durch beziehungsweise assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patient*innen. Außerdem stellen sie die Transportfähigkeit von Patient*innen sicher und überwachen deren medizinischen Zustand während des Transports.
Unser Gesundheitsamt ist seit Mai 2015 in Köln für die staatlichen Prüfungen nach dem Notfallsanitätergesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen örtlich zuständig.
Zunächst können sich die bereits beruflich tätigen Rettungsassistent*innen in einer weiteren Ausbildung nachqualifizieren lassen und nach bestandener Ergänzungsprüfung die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in" erhalten. Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil ohne Benotung. Entscheidend ist, ob die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses feststellt, dass die Prüfung "bestanden" wurde.
Sie können die Zulassung zur Ergänzungsprüfung bei uns beantragen, wenn Sie
- im Stadtgebiet Köln beruflich tätig sind oder
- eine berufliche Tätigkeit als Notfallsanitäter*in in Köln anstreben.
Der Umfang der vorgeschriebenen weiteren Ausbildung richtet sich danach, wie lange Sie bereits als Rettungsassistent*in beruflich tätig sind oder eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben.
Sind Sie bereits länger als fünf Jahre in diesem Beruf tätig oder üben eine andere vergleichbare Tätigkeit als Rettungsassistent*in aus, dann können Sie ohne weitere Ausbildung sofort beim Gesundheitsamt die Zulassung zu einer Ergänzungsprüfung beantragen.
Nach Auswertung Ihrer Unterlagen bestimmt das Gesundheitsamt eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule in Köln, an der Sie die Ergänzungsprüfung ablegen können. Aus organisatorischen Gründen kann eine Ergänzungsprüfung nicht für jede*n einzelne*n Prüfungskandidat*in angeboten werden. Daher werden Ergänzungsprüfungen erst durchgeführt, wenn sich mehrere Teilnehmer*innen gemeldet haben und zur Ergänzungsprüfung zugelassen sind.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch eine Vorsprache wünschen und können diese aber nicht selbst wahrnehmen, so können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Die Vertretende Person muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.
Die Gebühr für die Ausstellung der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter*in" beträgt 60 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.3.1.).