Für Mieter*innen entstehen keine Verpflichtungen zu Handeln. Vorgaben entstehen gegenüber den Eigentümer*innen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt und begrenzt Mieterhöhungen. Nach energetischen Modernisierungsmaßnahmen dürfen Mieterhöhungen umgesetzt werden. Werden für die Modernisierung öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen, können 10 Prozent der aufgewendeten Kosten abzüglich der Förderung auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
Ist keine Förderung in Anspruch genommen worden, können 8 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden.
Die Mieterhöhungen sind dabei begrenzt. Bei Austausch der Heizungsanlage darf die Monatsmiete nicht mehr als 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen liegt die Grenze bei 3 Euro je Quadratmeter, da davon auszugehen ist, dass die Heizkosten dadurch gesenkt werden.