Voraussetzung für den "Täter-Opfer-Ausgleich" ist immer dein Einverständnis. Dabei wird über Mediator*innen versucht, zwischen der betroffenen Person und Täter*in eine Wiedergutmachung zu erzielen. Das kann den Betroffenen helfen, mit den materiellen und seelischen Folgen der Tat besser fertig zu werden. Den Täter*innen wird dafür Strafmilderung oder Absehen von Strafe in Aussicht gestellt. Wenn du grundsätzlich daran interessiert bist, kannst du die Polizei oder die Staatsanwaltschaft darauf ansprechen.

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