Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an unsere Antragsberatung Bauen. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite. 

Wann muss ich einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen?

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Was ist der Unterschied zwischen einem Nutzungsänderungsantrag und einer Nutzungsänderungsanzeige?

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Wann ist mein Vorhaben genehmigungsfähig?

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Welche Nutzung ist zulässig?

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Wann muss ein*e Architekt*in beauftragt werden? Was bedeutet Entwurfsverfasser*in?

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Welche Unterlagen muss ich einreichen?

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Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

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Wann müssen Stellplätze nachgewiesen werden?

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Muss ich zu meinem Antrag auch einen Lageplan einreichen?

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Wo gibt es Pläne, Berechnungen, Zeichnungen oder Genehmigungen von bestehenden Objekten?

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Wer bearbeitet meinen Antrag?

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Wie lange dauert es bis zur Genehmigung eines Antrages?

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Welche Kosten entstehen für die Prüfung meines Antrages?

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Wie lange ist ein genehmigter Antrag auf Nutzungsänderung gültig? Kann die Genehmigung verlängert werden?

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Was sind Sonderbauten?

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Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben folgen Sie dem Link zur Antragsberatung Bauen. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine verbindliche Klärung Ihres Vorhabens erst im Antragsverfahren möglich ist. 

Antragsberatung Bauen