Kampfmittel - der offizielle Begriff für Munition, Bomben und Granaten, die zum Beispiel noch aus den beiden Weltkriegen stammen. Viele sind nicht detoniert und liegen bis heute unentdeckt im Erdreich, teilweise viele Meter tief. Sie werden bei Zufallsfunden oder in Vorbereitung einer Baumaßnahme entdeckt und müssen unschädlich gemacht werden. Die Kampfmittelbeseitigung ist als Teil der Gefahrenabwehr Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. In Köln ist dafür das Amt für öffentliche Ordnung zuständig.
Der Umgang mit Kampfmitteln setzt besondere Fachkunde voraus, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei den Bezirksregierungen unterhält, für Köln bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Im zweiten Weltkrieg wurde ein Großteil Deutschlands durch die Alliierten bombardiert. Ziele waren dabei strategisch wichtige Punkte, wie zum Beispiel Brücken und das Eisenbahnnetz. Auch Köln wurde zu mehr als 60 Prozent von Fliegerbomben zerstört. Viele Bomben sind aber nicht detoniert, sondern liegen immer noch unentdeckt im Kölner Boden.
Die Bombenblindgänger werden auch nach so langer Zeit nicht unwirksam, sondern können immer noch eine Gefahr darstellen. Eine großflächige Untersuchung des gesamten Stadtgebietes auf Kampfmittel ist aber nicht möglich. Bomben werden entweder zufällig entdeckt, oder aufgrund von Verdachtsbohrungen, zum Beispiel durch Auswertung von Aufzeichnungen und Luftaufnahmen, oder bei geplanten Baumaßnahmen. Dabei muss das betroffene Grundstück vor Baubeginn überprüft werden. Dafür sind die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr verantwortlich.
Informationen zum Verfahren bei Baumaßnahmen und das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: