Bei der Anzeige der Nutzungsänderung ist eine Nutzungsdauer von maximal 12 Monaten möglich. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich, die Sie zum Beispiel parallel über einen Nutzungsänderungsantrag beantragen können. Nicht alle Nutzungsänderungen können angezeigt werden, die Voraussetzungen erfahren Sie weiter unten.
Bei der Anzeige wird von uns – dem Bauaufsichtsamt – keine tiefergehende inhaltliche Prüfung vorgenommen. Wir sichten lediglich die Unterlagen auf Vollständigkeit und schätzen ein, ob die Voraussetzungen für die Anzeige vorliegen. Ist dies der Fall können Sie bereits einen Monat, nachdem wir Ihnen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bestätigt haben, den Betrieb aufnehmen. Für die Nutzungsänderungsanzeige müssen Sie eine entwurfsverfassende Person beauftragen, dies sind in der Regel Architekt*innen.
Die Nutzungsänderung muss mindestens einen Monat vor geplanter Aufnahme der Nutzung mit vollständigen Unterlagen bei uns angezeigt werden. Innerhalb von vier Wochen nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, ob Sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Die befristete Nutzung darf nur dann aufgenommen werden, wenn Sie die Eingangsbestätigung über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen von uns erhalten haben.
Voraussetzungen für die Nutzungsänderungsanzeige:
- Nur auf verhältnismäßig kleinen Flächen mit geregelter Flucht- und Rettungswegsituation möglich
- Das Vorhaben darf keine Verstöße gegen das Baurecht verursachen
- Es sind keine oder nur geringfügige und unwesentliche bauliche Änderungen geplant oder erforderlich
- Statische Eingriffe sind nicht geplant oder erforderlich
- Möglich nur innerhalb von Gebäuden, die keine großen Sonderbauten sind. Eine Auflistung großer Sonderbauten finden Sie unten
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht