Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. 

Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.

Nutzungsänderungen sind zum Beispiel:

  • einen ungenutzten Dachraum in Wohnraum umwandeln
  • eine Wohnung als Büro nutzen
  • einen Lebensmittelladen zur Gaststätte machen
  • einen Blumenladen in ein Möbelgeschäft ändern
  • und so weiter

Notwendige Unterlagen

Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben.

Auflistung der Bauvorlagen mit Erläuterungen

Was Sie beachten und wissen müssen

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Wie stelle ich einen Antrag?

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Glossar Bauen

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

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