Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht Ihnen den dauerhaften Betrieb Ihrer Gaststätte und ist nur erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Wenn Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken, genügt eine Gewerbeanmeldung. Sie können gleichzeitig oder nachträglich eine Stellvertretungserlaubnis für Ihre*n Stellvertreter*in beantragen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Zuverlässigkeitsnachweise

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Antrag durch eine juristische Person

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Gaststätte durch Stellvertretung führen lassen

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Wann wird keine Gaststättenerlaubnis benötigt ?

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Kontakt

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-6569168
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

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