Als Werbeanlagen werden ortsfeste Einrichtungen bezeichnet, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe und Beruf dienen sollen und die von öffentlichen Flächen sichtbar sind.
Beispiele dafür sind Werbeschilder, Lichtwerbung, Beschriftungen und Bemalungen von Schaufenstern, Fassaden und Schaukästen, aber auch freistehende Konstruktionen.
Möchten Sie eine Werbeanlage errichten oder ändern, benötigen Sie dafür meist eine Baugenehmigung. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht