Als Werbeanlagen werden ortsfeste Einrichtungen bezeichnet, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe und Beruf dienen sollen und die von öffentlichen Flächen sichtbar sind.

Beispiele dafür sind Werbeschilder, Lichtwerbung, Beschriftungen und Bemalungen von Schaufenstern, Fassaden und Schaukästen, aber auch freistehende Konstruktionen. 

Möchten Sie eine Werbeanlage errichten oder ändern, benötigen Sie dafür meist eine Baugenehmigung. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.  

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Wie stelle ich einen Antrag?

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

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