Sie möchten gerne Elternzeit in Anspruch nehmen? Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie in Deutschland für einen Zeitraum freigestellt werden. Als Arbeitnehmer*in haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Freistellung.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29266 oder -29277 (Zentrale Rufnummern des Schulamtes)
- Telefax
- 0221 / 221-29253
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schulamt für die Stadt Köln (Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde)
- Öffnungszeiten
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Wir bitten grundsätzlich um eine Terminvereinbarung.
Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Schulaufsicht:
Donnerstag, 14 bis 16 Uhr