Bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen können Sie gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung erhalten.

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Downloads und Infos

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In welcher Form wird die Zahlungserleichterung bewilligt?

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Die Zahlungserleichterung kann bewilligt werden in Form

  • einer Ratenzahlung
  • einer Stundung, Zahlung der Gesamtsumme zu einem bestimmten Termin nach Fälligkeit
  • als Verrentung, Zahlung in maximal zwanzig Jahresraten.

Hierbei wird

  • eine Zahlungserleichterung in Form einer Stundung oder Ratenzahlung nur bis zu einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt und
  • eine Zahlungserleichterung über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus ausschließlich in Form der Verrentung der Beitragsschuld gewährt. Bei der Verrentung darf der Mindestbetrag für die jährlich zu leistenden Zahlungen 1/20 der Beitragsschuld und 600 Euro nicht unterschreiten. Dies gilt nicht, soweit eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.

In besonderen Ausnahmefällen können Sie eine Zahlungserleichterung erhalten, bei der der Beitrag ganz oder teilweise dauerhaft gestundet wird.

Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-23639
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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