Werden Straßen, Wege oder Plätze erstmalig und endgültig ausgebaut, müssen wir Sie als Grundstückseigentümer*in durch Erschließungsbeiträge an den Kosten beteiligen. Auch für selbständige Grünanlagen oder Lärmschutzeinrichtungen können Erschließungsbeiträge anfallen.

Wann wird der Erschließungsbeitrag erhoben?

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Der endgültige Erschließungsbeitrag darf erst erhoben werden, wenn die Straße beziehungsweise der Straßenabschnitt in allen Teilen endgültig fertiggestellt ist sowie folgende rechtliche Voraussetzungen vorliegen:   

  • die ausgebauten Flächen befinden sich vollständig in städtischem Eigentum
  •  der beitragsfähige Aufwand ist feststellbar 
  • die Anlage ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet und
  • die planungsrechtlichen Anforderungen sind erfüllt

Liegen diese Voraussetzungen vor, entsteht die sachliche Beitragspflicht.

Die planungsrechtlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn der Ausbau entweder in einem Bebauungsplan festgesetzt ist oder eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen stattgefunden hat und dokumentiert ist.

Solange die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, können wir Vorausleistungen fordern oder aufgrund eines Kostenspaltungsbeschlusses Beiträge für bereits endgültig hergestellte Straßenbestandteile, wie zum Beispiel Fahrbahn, Gehwege erheben.

Wer muss den Erschließungsbeitrag zahlen?

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Welchen Anteil tragen die Anlieger*innen?

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Welche Kosten werden verteilt?

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Auf welche Grundstücke werden die Kosten verteilt?

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Wie wird der Beitrag ermittelt?

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Wie läuft das Beitragsverfahren ab?

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Wann wird der Beitrag fällig?

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Wann verjährt der Beitragsanspruch?

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Wie erfahre ich, ob für ein Grundstück noch Erschließungsbeiträge erhoben werden?

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-23639
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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