Die meisten Bauanträge fallen unter das "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren", beispielsweise die Errichtung von Wohngebäuden.
Notwendige Unterlagen
Bauvorlagen müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden Person gefertigt sein, also der Person, die das Bauvorhaben plant und die Bauvorlagen zusammenstellt. In der Regel handelt es sich um Architekt*innen und Ingenieur*innen, die eine Bauvorlagenberechtigung besitzen, den Nachweis der notwendigen Fachkompetenz.
Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben:
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht