Zur Teilnahme an den Wochenmärkten ist im Rahmen der allgemein geltenden Bestimmungen und dieser Satzung jedermann berechtigt.
Quelle: Kölner Marktsatzung
Die Standplätze auf den Märkten werden von uns auf Antrag zugewiesen. Es gibt Festzuweisungen und Tagesplätze. Bei den Festzuweisung erhalten Sie als Händlerin oder Händler eine Dauergenehmigung für einen Standplatz. Die Vergabe von Tagesplätzen erfolgt durch den*die Marktmeister*in vor Ort.
Nicht vollständig eingereichte Unterlagen können bei der Bearbeitung nicht berücksichtigt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Marktverwaltung
Marktstraße 10
50968 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-35834
- Telefax
- 0221 / 341152
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Marktverwaltung
- Öffnungszeiten
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Verwaltung:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Großmarkt:
Montag bis Samstag, 0 bis 14 Uhr