Zur Teilnahme an den Wochenmärkten ist im Rahmen der allgemein geltenden Bestimmungen und dieser Satzung jedermann berechtigt.

Quelle: Kölner Marktsatzung

Die Standplätze auf den Märkten werden von uns auf Antrag zugewiesen. Es gibt Festzuweisungen und Tagesplätze. Bei den Festzuweisung erhalten Sie als Händlerin oder Händler eine Dauergenehmigung für einen Standplatz. Die Vergabe von Tagesplätzen erfolgt durch den*die Marktmeister*in vor Ort.

Nicht vollständig eingereichte Unterlagen können bei der Bearbeitung nicht berücksichtigt werden.

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Marktverwaltung
Marktstraße 10
50968 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-35834
Telefax
0221 / 341152
Kontakt
Öffnungszeiten

Verwaltung:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Großmarkt:
Montag bis Samstag, 0 bis 14 Uhr

Anfahrt

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