Sie möchten gewerbliche Tanzveranstaltungen durchführen?
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und auf welcher Grundlage die fällige Vergnügungssteuer berechnet und erhoben wird.
Die Art der Besteuerung ergibt sich aus der Art und der Durchführung der Veranstaltung. Sie wird nach dem Entgelt, Spielumsatz oder als Pauschsteuer erhoben. Alle in Paragraph 2 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen besonderer Art vom 16. Dezember 2005 (in der Fassung der zweiten Änderung vom 14. Dezember 2007) aufgeführten Veranstaltungen sind grundsätzlich spätestens drei Werktage vor Beginn anzuzeigen.
Zur Anmeldung sind Sie verpflichtet. Dazu zählt neben der eigentlichen Veranstalterin oder dem Veranstalter sowie der Eigentümerin oder dem Eigentümer unter bestimmten Umständen auch die Inhaberin oder der Inhaber der Räume oder Grundstücke, in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-36600
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.