Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Filiale in Köln müssen Sie das Gewerbe neu anmelden. Ein Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle sowie eine Ausdehnung des Gewerbegegenstands innerhalb Kölns erfordern eine Gewerbeummeldung. Eine Abmeldung ist nötig, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegen. Die Gewerbemeldung muss von allen Gesellschafter*innen gemeinsam durchgeführt werden.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

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Elektronische Gewerbemeldung

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
Telefax
0221 / 221-28643
Kontakt

Anfahrt

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