Sie möchten in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und gehören nicht den Staaten der Europäischen Union an und sind nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis? Dann benötigen Sie für die nichtselbständige Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen die gewünschte Beschäftigung erlaubt.

Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis in dem Bezirksausländeramt, das für den Stadtteil zuständig ist, in dem Sie wohnen. 

Benötigte Dokumente

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Voraussetzungen für Arbeitnehmer*innen

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Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen und Selbständige

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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

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Wichtiger Hinweis: Gehören Sie zu folgendem Personenkreis?

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Vorsprache

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Gebühren

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