Für Baudenkmäler können Eigentümer*innen Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.

Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22318
Telefax
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