Seit dem 1. September 2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) das bis dahin übliche Klebeetikette in den Reisepässen und Passersatzpapieren. Alle EU-Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, den eAT einzuführen.

Dadurch sollen die Aufenthaltstitel der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Außerdem dient die Nutzung der biometrischen Daten dazu, die Bindung zwischen Inhaber*innen und Aufenthaltstitel zu erhöhen und so dessen missbräuchliche Nutzung zu unterbinden.

Sie müssen einen eAT beantragen, wenn

  • Ihr (befristeter) Aufenthaltstitel abläuft,
  • Ihr Pass, in dem sich der Aufenthaltstitel befindet, abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie einen neuen Pass erhalten haben (Übertrag).

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Allgemeines

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Genehmigungen

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Neue Funktionen - eID und eSignatur

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Rechtlicher Status

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Nebenbestimmungen, Auflagen

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Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Informationen und Antrag zur Verlängerung des Aufenthaltstitels

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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