Seit dem 1. September 2011 ersetzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) das bis dahin übliche Klebeetikette in den Reisepässen und Passersatzpapieren. Alle EU-Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, den eAT einzuführen.
Dadurch sollen die Aufenthaltstitel der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Außerdem dient die Nutzung der biometrischen Daten dazu, die Bindung zwischen Inhaber*innen und Aufenthaltstitel zu erhöhen und so dessen missbräuchliche Nutzung zu unterbinden.
Sie müssen einen eAT beantragen, wenn
- Ihr (befristeter) Aufenthaltstitel abläuft,
- Ihr Pass, in dem sich der Aufenthaltstitel befindet, abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie einen neuen Pass erhalten haben (Übertrag).