Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den*die Träger*in der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets.
Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein.
Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.
Kinder, die am 1. August 2024 schulpflichtig wurden, sind seit 1. August 2022 beitragsfrei. Kinder, die am 1. August 2025 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2023 beitragsfrei. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.
Elternbeiträge je Betreuungsstunde, gültig seit 1. August 2020
Kinder unter 2 Jahren
Einkommen pro Jahr
Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde
Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde
Stundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.271
0,00
0,00
0,00
bis 24.542
0,51
0,14
0,16
bis 36.813
1,11
0,30
0,35
bis 49.084
1,76
0,48
0,55
bis 61.355
2,48
0,70
0,77
bis 78.000
3,06
0,85
0,95
bis 100.000
3,98
1,11
1,22
über 100.000
4,77
1,33
1,47
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Einkommen pro Jahr
Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde
Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde
Stundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.271
0,00
0,00
0,00
bis 24.542
0,51
0,14
0,16
bis 36.813
1,11
0,30
0,35
bis 49.084
1,68
0,46
0,52
bis 61.355
2,25
0,64
0,70
bis 78.000
2,55
0,71
0,79
bis 100.000
3,06
0,85
0,94
über 100.000
3,67
1,02
1,13
Kinder über 3 Jahren
Einkommen pro Jahr
Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde
Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde
Stundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.271
0,00
0,00
0,00
bis 24.542
0,16
0,05
0,05
bis 36.813
0,29
0,08
0,16
bis 49.084
0,65
0,19
1,04
bis 61.355
1,04
0,29
1,58
bis 78.000
1,37
0,38
2,11
bis 100.000
1,64
0,46
2,53
über 100.000
1,97
0,55
3,04
Alle Beträge in der Tabelle in Euro. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
Kind unter 3 Jahren, Betreuungszeit 30 Wochenstunden Jahreseinkommen bis 36.813 Euro
Der Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Betreuung
Stundensatz
Betreuungsdauer
Summe
1. bis 25. Stunde
1,11 Euro
25 Stunden
27,75 Euro
26. bis 30. Stunde
0,30 Euro
5 Stunden
1,50 Euro
Der Stundensatz von 1,11 Euro wird mit 25 multipliziert. Für die restlichen 5 Stunden gilt der Stundensatz von 0,30 Euro, mulipliziert mit 5. In der Summe ergibt das einen wöchentlich zu zahlenden Beitrag in Höhe von 29,25 Euro.
Um auf den Monatsbeitrag zu kommen, wird der wöchentliche Beitrag mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Somit ergibt sich in unserem Beispiel ein monatlicher Beitrag in Höhe von 126,74 Euro.
Beitrag pro Woche
Muliplikator
Beitrag pro Monat
29,25 Euro
4,333
126,74 Euro
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen
Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.