Sie planen eine Baumaßnahme? Sie beabsichtigen eine Geländeangleichung mit Boden auszuführen? Oder wollen Sie bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen Boden auf vorhandenen Boden aufbringen? Dabei finden Einwirkungen auf den Boden statt. Zum Schutz des Bodens besteht für das Auf- und Einbringen von Material bei einer Gesamtmenge über 800 Kubikmeter auf oder in den Boden eine Anzeigepflicht.

Benötigte Dokumente

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Formblatt

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Ab welcher Menge besteht die Anzeigepflicht?

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Allgemeine Informationen zum Schutzgut Boden

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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