Seit dem 1. Oktober 2010 wird in Köln die Kulturförderabgabe erhoben. Mit dieser Abgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Die Kulturförderabgabe beträgt grundsätzlich 5 vom Hundert des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich der Mehrwertsteuer (ohne die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und der darauf entfallenden Umsatzsteuer).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-36600
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
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Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.