Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

In welchem Umfang Kinder verpflichtet sind, Unterhalt für ihre Eltern zu leisten, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Seit dem 1. Januar 2020 ist nur noch unterhaltspflichtig, wer selbst mehr als 100.000 € Einkommen im Jahr hat. Dieses Einkommen ergibt sich aus den Bruttoeinkünften abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten.

Downloads und Infos

aufklappen

Einkünfte und verwertbares Vermögen

aufklappen

Angemessener Eigenbedarf

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-91450
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

aufklappen