Unsere verbindlichen Bauleitpläne einschließlich ihrer Begründungen halten wir in der Plankammer zur Einsicht bereit. Über den Inhalt geben wir auf Verlangen Auskunft.
Im Einzelnen kann es sich hierbei um rechtsverbindliche Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne (vorhabenbezogene Bebauungspläne), Durchführungspläne oder Fluchtlinienpläne handeln.
In der Plankammer erhalten Sie außerdem Auskunft über bestehende sonstige Ortssatzungen und Bauvorschriften gemäß BauGB und Landesbauordnung (BauO NRW) mit baurechtlich relevantem Inhalt.
Die Einsichtnahme ist kostenlos und innerhalb der Öffnungszeiten möglich bei:
Stadt Köln
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Zimmer 06.E05
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden oder für eine Einsichtnahme außerhalb unserer Öffnungszeiten, können Sie gerne unter der Telefonnummer 0221/221-23021 vorab einen Termin vereinbaren. Dort erhalten Sie während der Öffnungszeiten auch telefonische Auskünfte.
Die Auskünfte können Sie auch schriftlich per E-Mail oder Post beantragen. Schriftliche Auskünfte sind allerdings gebührenpflichtig.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-23021
- Telefax
- 0221 / 221-22756
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ortsbaurecht
- Öffnungszeiten
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Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr