Unsere verbindlichen Bauleitpläne einschließlich ihrer Begründungen halten wir in der Plankammer zur Einsicht bereit. Über den Inhalt geben wir auf Verlangen Auskunft.

Im Einzelnen kann es sich hierbei um rechtsverbindliche Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne (vorhabenbezogene Bebauungspläne), Durchführungspläne oder Fluchtlinienpläne handeln.

In der Plankammer erhalten Sie außerdem Auskunft über bestehende sonstige Ortssatzungen und Bauvorschriften gemäß BauGB und Landesbauordnung (BauO NRW) mit baurechtlich relevantem Inhalt.

Einsichtnahme

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Die Einsichtnahme ist kostenlos und innerhalb der Öffnungszeiten möglich bei:

Stadt Köln
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Zimmer 06.E05                                                                          
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden oder für eine Einsichtnahme außerhalb unserer Öffnungszeiten, können Sie gerne unter der Telefonnummer 0221/221-23021 vorab einen Termin vereinbaren. Dort erhalten Sie während der Öffnungszeiten auch telefonische Auskünfte.

Die Auskünfte können Sie auch schriftlich per E-Mail oder Post beantragen. Schriftliche Auskünfte sind allerdings gebührenpflichtig.

Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ortsbaurecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23021
Telefax
0221 / 221-22756
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

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