Als gewerbliche Abfallerzeuger*innen benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichung des Abfall erzeugenden Betriebes dient.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Wo erhalten Sie eine Abfallerzeugernummer?

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Wann benötigen Sie keine Abfallerzeugernummer?

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Wie ist die Abfallerzeugernummer aufgebaut?

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Weitere Informationen

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

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