Investitionskosten können von uns an Pflegeeinrichtungen für Kölner Einwohner*innen gezahlt werden. Diese müssen pflegebedürftig sein (ab Pflegegrad 1), im Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI). Der Anspruch auf Investitionskostenförderung ist unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Antrag

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Investitionskostenförderung im Bereich Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33022
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

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