Investitionskosten können von uns an Pflegeeinrichtungen für Kölner Einwohner*innen gezahlt werden. Diese müssen pflegebedürftig sein (ab Pflegegrad 1), im Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI). Der Anspruch auf Investitionskostenförderung ist unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Investitionskostenförderung im Bereich Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung