In Nordrhein-Westfalen können Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung bei vollstationärer Pflege die anteilige Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen. Dieses wird als Unterstützung der pflegebedürftigen Person in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährt. 

Downloads und Infos

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Die Kosten in einer Pflegeeinrichtung unterteilen sich in Kosten für

  • Pflege
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten.

Die Pflegeversicherung gibt einen Zuschuss zu den Kosten der Pflege. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen die pflegebedürftigen Personen selbst tragen. Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen.

Wer ist antragsberechtigt?

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In welcher Höhe wird Pflegewohngeld gewährt?

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Wer erhält das Pflegewohngeld?

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstationäre Hilfen
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-98459
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

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