In Nordrhein-Westfalen können Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung bei vollstationärer Pflege die anteilige Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen. Dieses wird als Unterstützung der pflegebedürftigen Person in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährt.
Die Kosten in einer Pflegeeinrichtung unterteilen sich in Kosten für
- Pflege
- Unterkunft
- Verpflegung
- Investitionskosten.
Die Pflegeversicherung gibt einen Zuschuss zu den Kosten der Pflege. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen die pflegebedürftigen Personen selbst tragen. Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Vollstationäre Hilfen
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-98459
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vollstationäre Hilfen
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung